Was ist wenn man bedroht wird?

9 Antworten

Was man machen sollte??

Als erste Option bleibt zu nennen, man gehe derartigen Situationen wenn möglich komplett aus dem Weg, denn vermeiden und verhindern von Straftaten ist immer besser als hinterher den ganzen Ärger mit der Legitimation einer Abwehrhandlung zu haben.

Ist das nicht möglich, dann wäre es gut Helfer und/oder Zeugen bei sich zu haben, die im Falle einer Bedrohung eingreifen können, die Polizei verständigen und die Art der Bedrohung bezeugen können, denn sonst steht (fast) immer Aussage gegen Aussage und eine Anzeige verläuft sich dann gerne im Sand.

Und als Dritte und letzte Option bleibt natürlich eine angemessene Reaktion auf die Bedrohung, die man hinterher einem Richter näher erläutern darf und der dann im Extremfall darüber befindet, ob deine Reaktion angemessen oder übertrieben war.

Beispiel: Jemand bedroht dich mit einem Messer und fordert dein Geld, dann darfst du der Bedrohung mit angemessenen Mitteln begegnen und jemand kampfunschädlich machen, mußt aber hinterher, z.B. im Falle übermäßiger Gewaltanwendung damit rechnen, dass zunächst auch gegen dich, wegen Körperverletzung ermittelt wird. Im günstigsten Fall würde das Ermittlungsverfahren gegen dich dann eingestellt werden.

also ich kenn mich damit aus und das nicht weil ich selber bedroht wurde oder habe soweit ich weis ist es erlaubt wenn jemand auf dich mit einem Messer zukommt und dich bedroht darfst du zuschlagen(Notwehr) aber mein Tipp wäre in so einer Situation einfach abhauen:D aber wenn jemand dich mit Worten bedroht das weis ich nicht kannst vielleicht bei der Polizei anrufen und sagen das du bedroht wirst und auf diese Person sie aufmerksam machen denn falls dir was passiert wissen sie wer es seien könnte:D

Du darfst erst dann zu schlagen wenn er ausholt oder dich mit einem Messer bedroht, wenn er zugeschlagen hat und du dann zurück schlägst ist das keine Notwehr mehr du musst ihn dabei schlagen dann wird es bei einem Prozess als Notwehr anerkannt sonnst nicht, Und wenn es erst nur schriftlich oder mündlich bedroht wirst dann aufjeden fall jemanden Bescheid sagen das wenn was passiert man weiß wer's gewesen sein kann!

Gegenwehr oder auch Notwehr setzt voraus, dass Du angegriffen wirst. Eine blosse Bedrohung reicht da als Grund sicher nicht aus, da ja nicht klar ist, ob Du dich nur bedroht fühlst oder ob der Bedrohung unmittelbar ein Angriff folgen könnte.

Alles andere wäre strafbar. Anzeigen geht auch erst, wenn was passiert ist.

Im Zweifelsfall ist es immer besser, sich vom Acker zu machen...

Eine Bedrohung kann bereits Notwehr rechtfertigen. Eine Bedrohung mit Worten allerdings weniger. Wenn er z.B. nur sagt, "ich hau dir auf die Schnauze" darfst du noch nicht deinerseits zuschlagen. Holt er allerdings mit der Faust aus, dann ja.

Lies mal zu Notwehr bei Wikipedia.

user421  31.01.2010, 17:28

Auch hier gilt: Ohne Zeugen kann das dumm für Dich ausgehen.

Arunya  09.01.2016, 19:10
@user421

Das problem ist, diese Person war mal Profiboxer, und der Schlag kommt viel zu schnell und plötzlich, um angemessen zu reagieren..., das heisst, wenn er ausgeholt hat, ist es schon zu spät!!...