Darf man jemanden schlagen wenn man zuvor von der Person bedroht wurde und die Person auf der Straße sieht?
Und zwar habe ich von einem Kollegen Audios und Chatverläufe gesendet bekommen von einer Person die sagt dass Er mich zusammenschlagen will da ich wohl anfangs sehr herablassend über ihn geredet hätte.Dürfte ich die Person jetzt auf offener Straße bei einer Begegnung schlagen oder sonstiges.Da ich weiß dass die Person mich versuchen würde zu schlagen und ich da ja dann nicht warten kann bis ich einen auf die Fresse bekomme.Vielen dank schonmal im vorraus
8 Antworten
Für die Notwehr muss in dem Moment ein Angriff stattfinden oder in genau diesem Moment eindeutig und unmittelbar bevorstehen. Dann darfst du dich wehren. Aber auch immer nur so sehr, dass du den Angriff beenden kannst. Geht das zum Beispiel, indem du die Straßenseite wechselst oder in ein Geschäft gehst, dann darfst du nicht stattdessen drauf los prügeln.
Ein irgendwann mal stattgefundener Chat mit einer Drohnung erfüllt dieses Kriterium NICHT. Erst, wenn der Typ wirklich auf dich zukommt und du keine andere Möglichkeit hast als zu- oder zurückzuschlagen, ist das rechtlich im Rahmen der Notwehr in Ordnung.
Okay vielen dank
Nein, der Angriff muss gegenwärtig sein, damit es als Notwehr gilt.
"Irgendwann in Zukunft" ist nicht gegenwärtig.
solange es Selbstverteidigung ist ja
wenn er Dich angreift, darfst Du Dich wehren - sonst nicht
Nein das darfst du nicht..