Was ist, wenn ich aus dem Ausland angezeigt werde?

1 Antwort

Zunächst gilt das Tatortprinzip. Es wird dort verfolgt, wo der Tatort war.

Man wird Dich auch dorthin ausliefern, sollte ein solcher Antrag gestellt werden und es ein Abkommen hierzu mit diesem Staat geben - außer Du hast die deutsche Staatsbürgerschaft, dann darfst Du nicht ausgeliefert werden.

Wenn Du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, dann wird die Strafverfolgung hier aktiv und verfolgt Dich hier, denn Du kannst auch nach deutschem Recht bestraft werden, was nach deutschen Recht bestraft wird und Du es im Ausland verübt hast, Du hast Dich auch dort entsprechend zu benehmen.