Darf man einem Gaffer das Handy wegnehmen? Was wenn es zu Boden fällt?
Eigentlich hat nach Gesetz jeder das Recht eine Straftat zu verhindern. Das Aufnehmen von Unfällen ist eine Straftat und kann mit Gefängnis bestraft werden. Dürfte man diesen Leuten nach zureden das Handy wegnehmen?
8 Antworten
Wo im Gesetz steht denn, dass sich jeder, der sich dazu berufen fühlt, als Hilfssheriff aufführen darf?
Quatsch
wieso denn nicht?
Unterlassene Hilfsbereitschaft. Was soll das sein und wie soll das vorliegen? Hier gilt 323c StGB
Du solltest die Paragraphen auch mal lesen, wenn du diese anwenden willst.
wenn jemand filmt, dann hilft er ja nicht. Zweitens verletzt das auch das Persönnlichkeitsrecht
Ich helfe jetzt gerade auch nicht, mache mich aber nicht schuldig nach 323c. Lies den Paragraphen mal durch.
Heißt du möchtest eine vermeintliche Tat bei der (sofern die Rettungkräfte nicht behindert werden) niemand unmittelbar zu schaden kommt verhindern indem du vorsätzlich Diebstahl (ggf. Raub) und dann fahrlässig Sachbeschädigung begehst? Schöne Logik.
Wie wäre es wenn du ihm einfach die Sicht versperrst oder sich die Polizisten die vermutlich (wenn nicht bereits dort) in Kürze am Unfallort eintreffen sich darum kümmern?
Was heißt denn wegnehmen? Du dürftest sie daran hindern den Unfall zu Filmen und wenn du ihm das Handy aus der Hand nimmst, und es ihm sofort wieder gibst, wäre es auch noch in Ordnung. Du dürftest es aber nicht behalten oder durchsuchen.
Das Aufnehmen von Unfällen ist per se noch keine Straftat. Es gilt § 201a StGB
Wenn du natürlich jemanden etwas wegnimmst oder etwas beschädigst kannst du dich dabei selber strafbar machen. Besitzstörung, Sachbeschädigung,....
wird doch mit Geldbusse und Gefängnisstrafe bestraft?
Du kannst ihn anzeigen. Die Wegnahme und Beschädigung, fällt unter verbotene Selbstjustiz.
ok, muss man wohl nicht. Aber die Person würde gleichzeitig auch noch gegen unterlassene Hilfsbereitschaft eine zweite Straftat ausüben.