Darf man einem Gaffer das Handy wegnehmen? Was wenn es zu Boden fällt?

8 Antworten

Wo im Gesetz steht denn, dass sich jeder, der sich dazu berufen fühlt, als Hilfssheriff aufführen darf?

saxboy 
Fragesteller
 29.06.2020, 11:27

ok, muss man wohl nicht. Aber die Person würde gleichzeitig auch noch gegen unterlassene Hilfsbereitschaft eine zweite Straftat ausüben.

saxboy 
Fragesteller
 29.06.2020, 11:28
@qugart

wieso denn nicht?

qugart  29.06.2020, 11:30
@saxboy

Unterlassene Hilfsbereitschaft. Was soll das sein und wie soll das vorliegen? Hier gilt 323c StGB

Du solltest die Paragraphen auch mal lesen, wenn du diese anwenden willst.

saxboy 
Fragesteller
 29.06.2020, 11:32
@qugart

wenn jemand filmt, dann hilft er ja nicht. Zweitens verletzt das auch das Persönnlichkeitsrecht

qugart  29.06.2020, 11:34
@saxboy

Ich helfe jetzt gerade auch nicht, mache mich aber nicht schuldig nach 323c. Lies den Paragraphen mal durch.

Heißt du möchtest eine vermeintliche Tat bei der (sofern die Rettungkräfte nicht behindert werden) niemand unmittelbar zu schaden kommt verhindern indem du vorsätzlich Diebstahl (ggf. Raub) und dann fahrlässig Sachbeschädigung begehst? Schöne Logik.

Wie wäre es wenn du ihm einfach die Sicht versperrst oder sich die Polizisten die vermutlich (wenn nicht bereits dort) in Kürze am Unfallort eintreffen sich darum kümmern?

Was heißt denn wegnehmen? Du dürftest sie daran hindern den Unfall zu Filmen und wenn du ihm das Handy aus der Hand nimmst, und es ihm sofort wieder gibst, wäre es auch noch in Ordnung. Du dürftest es aber nicht behalten oder durchsuchen.

Das Aufnehmen von Unfällen ist per se noch keine Straftat. Es gilt § 201a StGB

Wenn du natürlich jemanden etwas wegnimmst oder etwas beschädigst kannst du dich dabei selber strafbar machen. Besitzstörung, Sachbeschädigung,....

saxboy 
Fragesteller
 29.06.2020, 11:28

wird doch mit Geldbusse und Gefängnisstrafe bestraft?

qugart  29.06.2020, 11:28
@saxboy

Wenn denn etwas Verbotenes vorliegt. Per se eben nicht.

Bußgeld != Straftat

saxboy 
Fragesteller
 29.06.2020, 11:29
@qugart

es kann ja bis zu 1 jahr gefängnis führen

qugart  29.06.2020, 11:31
@saxboy

Kann != Muss

Lies doch mal auch die Paragraphen.

Funfact: deine Einschätzung alleine reicht nicht zur Verurteilung

Du kannst ihn anzeigen. Die Wegnahme und Beschädigung, fällt unter verbotene Selbstjustiz.