Warum wird ein mitgeführter abgelaufener Verbandkasten mit Bußgeld bestraft?
In welchem Gesetz und vor allem welcher Paragraph steht das ganz genau?
13 Antworten
§35h/III StVZO
(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.
Absatz 1 sind die Kraftomnibusse, Absatz 3 sind die Autos ;-)
Die Din 13 164 findest du z.B. hier:
https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe/verkehrsunfall/verbandkasten-din-13164/
Abgelaufene Verbandskästen entsprechen nicht mehr der Norm, müssen daher ausgetauscht werden. Achtung, jetzt wirds richtig gemein: Wenn du aus dem Verbandskasten etwas entnimmst, z.B. ein Pflaster, musst du das nach den Buchstaben des Gesetzes direkt zu Hause wieder nachfüllen! Ansonsten entspricht der Verbandskasten ebenfalls nicht mehr der Norm und bei einer Kontrolle wäre ein Bußgeld fällig (natürlich nur in der Theorie, ich kenne keinen Kollegen, der sich mit der Din 13 164 hinstellt und nachschaut, ob im Verbandskasten alles drin ist, lol...)
Jup, aber die einzelnen Gegenstände wie Mullbinden, Pflaster etc. Theoretisch darf man auch nur die austauschen und den Rest - Schere etc. drin lassen..
Vielen Dank. Endlich mal eine Antwort die Hand und Fuss hat !
Hier noch was Schakal:
5 Euro Bußgeld
0 Punkte
0 Monate Fahrverbot
"Sie nahmen das Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb."
Es ist nämlich tatsächlich, wie du vermutest, dass NIRGENDS explizit drinsteht, dass es nicht abgelaufen sein darf (steht so auch nicht in der DIN Norm). Trotzdem wird angenehmen "Abgelaufen = Nicht verwendbar = Nicht dabei". Daher ist der Bußgeldtext so Allgemein gehalten.
Die 5€ sind dabei der Betrag, der in der Regel vor einem Gericht abgenickt wird - also das "Regelbußgeld". Dies kann aber je nach Umständen auch höher angesetzt werden.
Ich meine, dass ich sogar mal wegen einem abgelaufenen Verbandskasten vor Gericht war, finde aber dazu kein Urteil. Müsste entweder AG Landshut oder AG Erding gewesen sein, aber wie gesagt finde nichts.
Im Endeffekt bin ich ganz ehrlich: ICH habe das Haltbarkeitsdatum quasi nie kontrolliert und kenne auch kaum Kollegen die das machen. Der TÜV könnte das ggf. bemängeln. Ich sehs nur so: Wenn ich mit meinem Auto einen Unfall habe und ein Ersthelfer kommt dazu und will mir helfen, hat aber keinen Verbandskasten zu Hand, ist es mir lieber, er nimmt meinen, in dem DEFINITIV sterile Sachen liegen ;-) (oder jetzt, wenn ich mit meinen Kindern unterwegs bin... einfach, dass man was dabei hat... ganz nach dem Motto: "Gut, wenn man einen 1. Hilfe Kasten hat, noch besser, wenn man ihn nicht braucht!")
Wünsche allzeit gute und sichere Fahrt!
Falsch. Das Überschreiten des Verfallsdatum ändert nicht den Norminhalt. Es wird aktuell auch behauptet, die neue DIN 13164:2022 muss ergänzt werden, genauso falsch, wie auch, es muß das Verfallsdatum auf dem Kasten stehen. Das wird von der StVZO oder dem Bussgeldkatalog nicht behandelt. Für das Verfallsdatum ist die MDR zuständig und die ahndet die Polizei nicht.
Danke für die Ergänzung. War mir so nicht bekannt, klingt aber schlüssig.
Ich frage mich sowieso was an solch einen Kasten ablaufen sollte.
Heutzutage sind sie vom Werk her verschweißt was u.a. auch keine Feuchtigkeit zulässt.
Alles nur Geldmacherei.
Bei mir im Land sind Verbandkästen keine Pflicht.
Habe aber trotz alledem einen im Auto.
OK!
Wenn er unansehnlich wird oder das Gefühl sich bei mir breit macht, dass er in die Jahre gekommen ist, würde ich den schon mal wechseln.
Heutzutage sind sie vom Werk her verschweißt was u.a. auch keine Feuchtigkeit zulässt
Aber durch die Temperaturschwankungen im Auto (im Winter -10° und kälter und im Sommer mal +50°) klebt irgend wann das Pflaster nicht mehr.
Die Mullbinden und Verbandpäckchen könnte man ohne Probleme Jahrzehnte lang verwenden
Beantwortet meine Frage leider nicht. Ich brauche Gesetzes Texte.. Paragraphen :)
Wenn es kracht und der Kasten zu Anwendung kommen würde, ist das Pflaster mit Sicherheit das kleinste Übel.
Dann kommt mit Sicherheit der Knoten a la Mutti in der Binde schneller zur Anwendung.
Entschuldige Bitte.
Es war nur mein persönlicher Gedanke.
Wie schon geschrieben.
Bei uns sind Verbandkästen keine Pflicht.
Daher kenne ich dazu auch kein Gesetz.
Mein Posting bezog sich ja auch auf den Beitrag von MilesBenny.
Die Gesetzestexte findest Du in der Straßenverkehrszulassungsordnung
Direkt steht das nirgendwo drin. Allerdings erfordert die StVZO das Mitführen eines zulässigen Verbandskasten nach Norm DIN 13164. Und diese Norm spezifiziert eben, dass ein Verbandskasten nach jener Norm nur solange normgerecht ist, wie er nicht abgelaufen ist.
Ist er abgelaufen, entspricht er nicht mehr der Norm und gilt somit nicht mehr als Verbandskasten.
Von der Seite habe ich es noch nicht betrachtet. Vielen Dank für deine hilfreiche Antwort
Von der Seite habe ich es noch nicht betrachtet
Musst Du auch nicht. Denn die DIN 13164 schreibt gar nicht, dass ein Verbandskasten nur solange normgerecht ist, wie er nicht abgelaufen ist.
Und diese Norm spezifiziert eben, dass ein Verbandskasten nach jener Norm nur solange normgerecht ist, wie er nicht abgelaufen ist.
Das ist falsch. Denn genau das steht eben nicht in der DIN 13164.
Das steht nicht in der DIN, einfach mal beim Normausschuß nachfragen. Sie werfen DIN und MDR in einen Topf.
Wenn Du noch einen up to daten dabei hast ist alles ok.
Das weiss ich selbst, beantwortet aber leider meine Frage nicht
stellt sich Dir die Frage nicht in Punkto Feuerlöscher???
Hast dich aber bei anderen dafür bedankt .... 🤦
Wer hier was nicht rafft .... Amüsant!
Weil du mit abgelaufenen Medizinpodukten keine Erste Hilfe mehr leisten solltest.
§ 102Kraftfahrgesetz (KFG)
Ich habe es mir durchgelesen, es beantwortet leider nicht meine Frage. Denn auch hier steht lediglich nur, dass einer mitzuführen ist. Mehr steht da nicht.
Das stimmt nicht. In der DIN 13164 steht nichts von einem Ablaufdatum oder Verfallsdatum. Und die im Verbandskasten enthaltene Schere, Dreieckstuch, Mullbinde usw. verfallen nicht - unabhängig davon, was auf dem Deckel des Verbandskastens steht.