Was ist eine Umlagenvorauszahlung?
Hallo zusammen,Ich suche im Moment eine wohnung und bei einer Wohnung steht nun etwas von umlagenvorauszahlung anstatt Nebenkosten.Ist es das selbe?Die kommen mir nämlich sehr hoch vor, da Heizung und Strom noch extra bezahlt werden müssen.
5 Antworten
Damit ist die monatliche Neben- bzw. Betriebskostenvorauszahlung gemeint.
Über die Vorauszahlungen wird 1 x im Jahr abgerechnet.
Was verstehst Du unter sehr hoch?
Richtwert ohne Heizkosten 1,50 - 2 €/m² Wohnfläche.
Betriebskosten sind ja nicht nur Heizkosten. Dazu gehören u. a. Grundsteuer, Versicherungen, Wasser/Abwasser, Gartenpflege und Hausmeister um nur einige zu nennen.
Alle umlagefähigen Betriebskosten kannst Du hier
http://nebenkosten-aktuell.de/index.php?option=com_content&task=view&id=16&Itemid=47 nachlesen.
Danke
Noch ein Tip:
Manche Vermieter locken auch mit extrem geringen Betriebskosten.
Da unbedingt nachfragen was alles enthalten ist.
Sonst gibt es bei der ersten Abrechnung einen Schock.
Umlagenvorauszahlung ist ein etwas unglücklicher betriebswirtschaftlicher Begriff, der darauf abzielt, das die Betriebskosten, die als Nebenkosten abzurechnen sind, nach Schlüselzahlen (qm, Personen) auf die Mieter zu verteilen, also umzulegen sind.
Sie mal nach, ob hier überhaupt nur zulässige Kosten berechnet werden:
http://www.mietrecht-hilfe.de/nebenkosten-betriebskosten/umlagefaehige-nebenkosten.html
Ansonsten sind damit genau die bekannten Nebenkosten gemeint.
HTH
G imager761
Der Vermieter sollte das richtig und verständlich bezeichnen. Bei Eigentumswohnungen wird eine s.g. Rücklage für Reparaturen gebildet. Reichen diese Rücklagen nicht, um eine "Umlage" erhoben werden. Nicht das ihr am Ende diese Rücklage/Umlage zahlen müsst. Das ist Sache des Vermieters.
Hier handelte es sich um Die gesetzlich vorgeschriebene Eigentümerrücklage welche die Einzel-Eigentümer, da auch Vermieter, an di WEG-Verwaltung zu zahlen haben. Aus dieser Rücklagen werden Gebäude-Instandhaltungsmassnahmem finanziert.
Wo ist aus meiner Antwort eine andere Aussage zu entnehmen. Ich schrieb nichts von Umage derselben auf Mieter. Besser lesen bitte.
Vielen Dank für die Antworten!
Danke für die Links, da werde ich mich auf jeden Fall nochmal genauer schlau machen.
Dann ist es wohl doch nicht so teuer, es sind nämlich bei 81qm 120 € -
wirkte im gegensatz zu den anderen Wohnungen die ich mir angeschaut hatte etwas hoch.
Danke!
Die Instandhaltungsrücklage müssen Eigentümer zahlen, die ist nicht auf die Mieter umlagefähig. Wenn also die o.g. Umlage solche Kosten beinhalten würde, wäre das falsch. Die Erläuterung von anitari und imager 671 sind richtig.