Wie viel Nebenkosten sind für 3 Personen gerechtfertigt - Ohne Heizung, ohne Strom und ohne Schornsteinfeger?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

150 € als Pauschale für 3 Personen finde ich nicht zu hoch.

Schließlich könntet Ihr ja Wasser ohne ende verbrauchen.

Können wir da mit einer Rückzahlung rechnen

Bei Betriebskosten-Pauschale gibt es keine Abrechnung. Logischerweise auch keine Rück- bzw. Nachzahlung.

Hallo, muss konkret "pauschale" formuliert sein, oder reicht ein "durchstreichen" der NK im Vertrag mit Pfeil-verweis auf "50€ p.P."? Ist das als Pauschale zu werten? Wenn wir doch mehr verbrauchen würde es nächstes Jahr teurer werden. Wie gesagt, Strom, Gas, Warmwasser etc. zahlen alles nochmal extra.

@GruenerDendrit

Bitte mal die exakte Formulierung aus dem Vertrag.

Besser noch die entsprechende Seite einscannen oder fotografieren  und als Bild in einer Antwort hochladen.

Nicht zu klein, aber auch nicht größer als 2 MB und persönliche Daten unkenntlich machen.

@anitari

Ich habe mal ein Bild hochgeladen. So ungefähr sieht das aus. Ist halt alles durchgestrichen und handschriftlich (50€ p.P.) notiert. Gesamt 150€ p. Monat Ist das nicht - im Grunde - zu viel für 3 Personen?

Ich hatte deshalb gefragt, weil beim Mieterbund steht, dass
durchschnittlich 2,19€/qm an NK angefallen sind. Mit Heizung. Aber wir
haben ja Heizung seperat.

Du hast den rechtlichen Anspruch auf eine Abrechung der Nebenkosten. Der Vermieter muß dir alle Rechnungen vorlegen! die er dir gegenüber abrechnet. Spätestens im darauf folgenden Jahr kann dann über eine Anpassung der Vorauszahlung gesprochen werden.

Du hast den rechtlichen Anspruch auf eine Abrechung der Nebenkosten.

Nicht wenn eine Pauschale vereinbart ist.

@anitari

Dann sollte der Fragesteller sofort auf einer Ändeung bestehen, denn 600 Euro pro Jahr und Person sind viel zu viel!

@Still

Eine Vertragsänderung ist nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien möglich.

@anitari

Er kann auch kündigen. Besser ein Ende mit schrecken, als ein Schrecken ohne Ende!

Du hast den rechtlichen Anspruch auf eine Abrechung der Nebenkosten.

Sofern es sich um eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung handelt. Bei einer monatlichen Nebenkostenpauschale wird keine Abrechnung erstellt! Es wäre also wichtig zu wissen, was hier laut Mietvertrag vereinbart wurde.

@TrudiMeier

Die Gesamten NK wurden durchgestrichen und es wurde ein Querverweis erstellt und handschriftlich notiert: 50€ p.P. (1 Person ist jedoch erst ein paar Monate jung) -> lt. Webseite vom Mieterbund liegen die NK durchschnittlich bei 2,19€ (2013). Aber mit Heizung. Heizung zahlen wir aber nochmal seperat.

@GruenerDendrit

Ob eine Person erst ein paar Monate jung ist, ist doch völlig wurscht. Die verbraucht trotzdem Wasser und produziert Müll. Und das nicht gerade wenig - mit so´n paar Windeln ist die Tonne schnell voll. Das wird häufig außer acht gelassen - schließlich schläft so´n Zwerg meistens und stellt ja nicht viel an. :-))

Und wo der Mieterbund seine Werte her hat, beleibt wohl auf ewig unergründlich.

Das kommt auf die Leistungen an die mit den Nebenkosten bezahlt werden müßen. Ich staune nur das das auf Personen aufgeschlüsselt wird. Ich kenne das pro Wohnung.


Das kommt darauf an, wie groß die Wohnung ist usw. Ist eine monatliche Nebenkostenpauschale oder eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung vereinbart? Es gibt eben auch Nebenkosten, die nicht verbrauchsabhängig sind und die auch anfallen z. B. Versicherungen und Grundsteuer. Man müsste nun wissen, was genau alles in diese Nebenkosten fällt. 

Meine Mieter kamen bei einer 100 m² Wohnung und zwei Personen mit 100 € monatlich hin.

Ohne Heizkosten vermutlich.

@anitari

Selbstverständlich ohne Heizkosten, Schornsteinfeger, Heizungswartung, Strom usw.  100 € komplett für Heiz- und Nebenkosen wäre utopisch.

@TrudiMeier

OK. Ich wollte nur vermeiden das der eine oder andere User auf falsche Gedanken kommt;-)

Der Mieter (2 Pers.) meiner 90m²-Wohnung käme ohne Heizkosten mit 80 - 90 € auch hin.

Allerdings sind da nur die wichtigsten NK wie Grundsteuer, Versicherungen, Frisch-/Abwasser und Müllentsorgung enthalten.

Fragesteller hält sich sehr bedeckt was den genauen Inhalt des Vertrages betrifft.

@anitari

Allerdings sind da nur die wichtigsten NK wie Grundsteuer, Versicherungen, Frisch-/Abwasser und Müllentsorgung enthalten.

Bei mir auch. Allerdings kommt noch Allgemeistrom dazu, der wiederum den Betrieb der Heizungsanlage beinhaltet. Die läuft ja auch nicht vom Hingucken.

Der Hausbesitzer ist verpflichtet jedes Jahr eine komplette Nebenkostensbrechnung vorzulegen. Daraus seht ihr dann ob und welche Kosten angefallen sind.

Mir erscheint der Betrag sehr hoch.

Macht euch bei den Verbraucherschützern schlau was auf diese Abrechnung darf und was nicht. Vor allem gibt es einen Zeitpunkt bis zu dem ihr diese Abrechnung haben müsstet.

Blättert mal im Net, da gibt es auch nützliche Hinweise und Gerichtsurteile. MfG

Der Hausbesitzer ist verpflichtet jedes Jahr eine komplette Nebenkostensbrechnung vorzulegen.

Nicht wenn vertraglich eine Pauschale vereinbart ist.