Was ist der Unterschied zwischen Erlebensfall und Todesfall?

6 Antworten

Hallo Gabyju,

wenn sich der Erlebensfall und Todesfall auf eine Lebens- oder Rentenversicherung bezieht, kann ich dir weiterhelfen.

Bei Lebens- und Rentenversicherungen unterscheiden Versicherungen zwischen dem Versicherungsnehmer, der versicherten Person und dem Bezugsberechtigten.

Der Versicherungsnehmer ist der Inhaber eines Vertrages. Der Versicherungsnehmer kann bei der Versicherung Informationen zur Versicherung einholen, die Versicherung kündigen oder beitragsfrei stellen.

Das Risiko einer Versicherung wird auf die versicherte Person abgeschlossen. Im Erlebens- oder Todesfall der versicherten Person kommt die Versicherung zur Auszahlung.

Zum Bezugsrecht: Der Versicherungsnehmer kann entscheiden wer das Geld zum Auszahlungstermin (Ablauf der Versicherung) erhalten soll. Ebenfalls entscheidet der Versicherungsnehmer, wer das Geld im Todesfall der versicherten Person erhalten soll. Der Bezugsberechtigte hat dann im Leistungsfall (Ablauftermin bzw. Todesfall) Anspruch auf die Versicherungsleistung. Ganz wichtig: Das Bezugsrecht endet mit dem Ablauf- bzw. Kündigungstermin der Versicherung. Das bedeutet: Verstirbt die versicherte Person nach dem Auszahlungstermin, hast du keine Ansprüche als Bezugsberechtigter auf die Auszahlungssumme.

Der Erlebensfall der versicherten Person bei einer Lebens- oder Rentenversicherung ist im Prinzip der reguläre Ablauf. Die Versicherung das Kapital oder die Rente wird ausbezahlt.

Der Todesfall im Bezug auf die Versicherung tritt ein, wenn die versicherte Person verstirbt. Auch hier gibt es in den meisten Fällen eine Auszahlung.

Ich hoffe das hilft dir weiter.

Viele Grüße

Christina vom Allianz Hilft Team

Liebe Gabyju,

wie die anderen Kommentatoren schon geschrieben haben:

Erlebensfall: Die versicherte Person lebt noch.
Todesfall: Die versicherte Person ist gestorben.

Ersteres spielt z.B. bei KAPITALlebensversicherungen und RENTENversicherungen eine Rolle. Erlebt die versicherte Person ein bestimmtes Datum, dann erhält sie die Versicherungsleistung (Kapitalzahlung oder Rente).

Letzteres ist wichtig für die RISIKOlebensversicherung. Stirbt die versicherte Person während der Versicherungslaufzeit, bekommt jemand anders (der/die „Begünstigte“) die Versicherungsleistung.


Viele Grüße,

Community Life

Dann geht die Auszahlung an dich bzw.den Versicherungsnehmer selber und im Todesfall an den begünstigten in der Versicherung !

Beim Erlebensfall bekommt in aller Regel der Versicherte das Geld, beim Todesfall die begünstigte Person bzw. die Erben.

Erlebensfall = Person ist warm, Todesfall = Person ist kalt.