Freistellung im Todesfall - Schwiegersohn

8 Antworten

Grundsätzlich vorab:

Es gibt kein gesetzlich verbrieftes Recht auf Sonderurlaub - leider auch nicht beim Tod von selbst sehr nahen Verwandten.

Zunächst einmal kann sich ein Anspruch auf Sonderurlaub aber ergeben aufgrund von - - Arbeitsvertrag, - - Betriebsvereinbarung oder - - Tarifvertrag, wobei dann im Allgemeinen auch die Fälle und die Dauer für die Inanspruchnahme geregelt sind.

Sodann besteht - wenn es solche vertraglichen Regelungen nicht gibt - ein Anspruch aufgrund des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung", sofern die Anwendung dieser Vorschrift nicht (leider erlaubterweise) vertraglich ausgeschlossen wurde.

Das Gesetz sagt aber nichts über die Dauer der Verhinderung/des "Sonderurlaubs" aus; die hat sich in Einzelfällen aus der Rechtsprechung entwickelt und ist ganz von den individuellen Umständen abhängig.

Wegen dieser Einzelfallbezogenheit sind auch Antworten falsch, die zum Beispiel behaupten, Sonderurlaub im Todesfall gebe es nur bei "ganz nahen Verwandten" oder "Verwandten 1. Grades".

Meinst du einen extra Urlaubstag? Nein, das ist nur bei direkten Bluts-Verwandten möglich. Nicht bei Schwiegereltern.

Ach, da hab ich Blödsinn geschrieben! Die Ehegatten sind ja keine Blutsverwandten, es gibt da aber trotzdem Sonderurlaub bei Tod.
Über Schwiegereltern habe ich keine verlässliche Quelle gefunden. Bei uns in der Firma gibt es dafür auf jeden Fall keinen Sonderurlaub.

@Doesig

In der Regel sind bei vertraglich (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) vereinbartem Sonderurlaubsanspruch die Fälle (und auch die jeweilige Dauer) benannt, in denen Sonderurlaub zu gewähren ist.

Solche Regelungen gibt es bei einem Anspruch aufgrund von BGB § 195 nicht; da richten sich der Fall und die Dauer nach den ganz konkreten und individuellen Umständen - auch wenn das möglicherweise sehr "schwammig" sein kann: so kann z.B. ein Anspruch auch bestehen beim Tod eines Onkels, zu dem ein sehr inniges Verhältnis bestand oder der im gemeinsamen Haushalt lebte.

Auf unbezahlte Freistellung ja, oder auf einen Tag bezahlten Urlaub vom normalen Urlaubsanspruch. Ob es bezahlten Sonderurlaub gibt, ist in den Tarifverträgen und/oder Arbeitsverträgen festgelegt.

... oder in Betriebsvereinbarungen oder aufgrund von BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" (sofern nicht arbeitsvertraglich ausgeschlossen).

Kommt auf den Arbeitgeber drauf an. Beim Tod meiner Mutter bekam ich einen Tag Sonderurlaub, meine Zarte als Schwiegertochter bekam zwei Tage Sonderurlaub.

Nicht auf Sonderurlaub. Er kann nur einen Tag seines Jahresurlaubs nehmen.

Doch!

@Schullezwerge

@ Deichgoettin und Schullezwerge :

Beide Antworten sind - so allgemein behauptet - falsch: zur Begründung siehe meine Antwort.