Hi, ich habe eine Frage zur Rückzahlung von Rente bei Todesfall. Meine Großmutter verstarb am 25.02., Rente wurde im Voraus gezahlt. Was muss ich zurückzahlen?

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Die Rente im Sterbemonat steht Ihr im vollem Umfang zu. Wurde die Rente als wie Du in den Kommentaren schriebst immer zu Beginn des Monats gezahlt, wird Sie Anfang Februar die Rente für 02/2015 erhalten haben, welche komplett auf dem Konto verbleibt. Die Rente für 03/2015 ist erst am 01. eines Monats auf dem Konto, da der 01.03.15 ein Sonntag ist wird die Rente wohl erst am 02.03.15 da gewesen sein. Du musst als Jeden Geldeingang nach der Februarrente zurückzahlen.

Meine Großmutter verstarb am 29.08. Damals hieß es die September-Rente, die schon im voraus auf dem Konto war muss man logischerweise zurückzahlen. Wenn jemand allerdings am 1. oder 2. stirbt, darf man die Rente für den Monat behalten, so war es jedenfalls früher.....

Das wird Dir von der Rentenstelle dann mitgeteilt. Ihr habt doch dort angegeben, dass Deine Großmutter verstorben ist?

Wurde die Rente tatsächlich im voraus bezahlt? Heute wird sie nämlich immer erst am letzten des Monats ausbezahlt.

Das ist richtig, aber für den kommenden Monat, nicht rückwirkend!

Großmutter wurde schon vor 04/04 Renterin und deshalb bekam sie die Rente zum Monatsanfang. Die Rentenversicherung würde vom Bestattungsunternehmen umgehend informiert, dann kam der Antrag auf Sterbegeld und alles ging seinen Gang....

@SonHu

Dann hättest du dich umgehend melden müssen, wenn die Rente weiterhin aufs Konto überwiesen wurde.

normalerweise wird sie das bei Todesfall nicht mehr, weiß ich z.B. bei meiner Mutter!

Wann wurde denn die RV benachrichtigt, bzw. eine Sterbeurkunde eingereicht?

Wenn du Rente unterschlagen hast, bzw. zu Unrecht kassiert, mußt du zusätzlich mit einer Anzeige rechnen!

Mittwochs verstorben, Bestattungsunternehmen hat die DRV am Donnerstag informiert. Sterbeurkunde wurde mit Antrag auf Sterbegeld umgehend eingereicht (Ausstellen der Sterbeurkunde dauert ja..). Wie gesagt - für März wurde schon keine Rente mehr gezahlt.

@SonHu

Ich hoffe du hast den weiteren Kommentar von mir auch gelesen?

Es wird niemand angezeigt. Er wird nach einer Anhörung einen Rückforderungsbescheid bekommen. Zahlt er auch nach einer Mahnung nicht, folgen Zwangsmaßnahmen. Keine Anzeige.

naja alles was über den 25.02 zu viel gezahlt wurde... also das Geld für März theoretisch. Fehlen Infos über iwe wann was.

Für März wurde schon nichts mehr bezahlt. D. h.. es muss nur für 26.02.-28.02. zurückgezahlt werden?

@SonHu

Wenn du das gleich angegeben hättest wäre die Situation klarer gewesen. 

die Rente für Ferbruar stand ihr noch zu, wäre eine Nachzahlung angefallen, wärst du informiert worden!