Was ist der Unterschied zwischen einen objektiven und subjektiven Tatbestand?

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Objektive Tatbestandsmerkmale beschreiben die für die Außenwelt wahrnehmbaren Erscheinungsformen der Tatbestandsverwirklichung, also die Umstände, die das äußere Erscheinungsbild der Tat bestimmen, so z. B. die Person des Täters, das Handlungsobjekt (etwa Tatobjekt des Diebstahls „fremde, bewegliche Sache“, § 242 StGB) oder die objektive Zurechenbarkeit.

Der subjektive Tatbestand bestimmt die inneren Gegebenheiten, die zu der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes noch hinzutreten müssen. Diese Merkmale existieren nur in der Person des Täters (etwa der Vorsatz oder eine Bereicherungsabsicht im Betrugstatbestand, § 263 StGB). Zu prüfen ist die Einstellung des Täters oder des zivilrechtlich Handelnden anhand intellektueller und voluntativer Elemente. Hierbei ist etwa für das Verschulden das Maß des Wissens und des Wollens bei einem erforderlichen Vorsatz und das Maß der Erkennbar- und Vermeidbarkeit für eine ausreichende Fahrlässigkeit festzustellen und auf dogmatisch erarbeiteten graduellen Skalen einzuordnen. Ein Merkmal des subjektiven Tatbestands ist mindestens der Vorsatz bezüglich des objektiven Tatbestands. Wird im subjektiven Tatbestand mehr verlangt, als im objektiven Tatbestand erfüllt sein muss, spricht man von erfolgskupierten Delikten.

skyfly71  14.11.2014, 22:44

DH! Genau so. Wenn auch etwas wissenschaftlich....

Der Objektive Tatbestand ist die von außen wahrnehmbare Straftat: Karl steckt die Kaugummis ein, Otto schlägt Tim etc.

Der subjektive Tatbestand zielt auf das "Innenleben" des Täters ab. Dass er die Tat auch wirklich begehen will, dass er mit der Tat eine bestimmte Absicht verfolgt.

Hallo !

subjektiver Tatbestand --> Was eine Person glaubt wie es gewesen ist

objektiver Tatbestand --> Das, worauf die vorliegenden Beweise schließen lassen

LG Spielkamerad

redelephant  14.11.2014, 21:22

Falsch.

objektiver Tatbestand = alle Fakten werden zusammengetragen und Schlüsse daraus gezogen

subjektiver Tatbestand = neben den Fakten spielen auch Berufserfahrung und Intuition bei der Schlussfolgerung eine Rolle

jurafragen  15.11.2014, 19:36

Netter Versuch, aber vollkommener Blödsinn.