Ärztlicher Behandlungsfehler Jura?

6 Antworten

Ich würde das über die allgemeine Regel lösen, ob der Eintritt des tatbestandlichen Erfolges (in deinem Fall willst du ja auf den Tod hinaus) so atypisch ist, dass er außerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung liegt.

Ist es atypisch, dass Ärzte übermüdet sind und infolgedessen einen Behandlungsfehler begehen? Ich weiß es nicht. Es bietet sich vielleicht ein Vergleich mit der Situation an, dass die Ärztin nicht übermüdet gewesen wäre. Hätte sie das Opfer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerettet? Wenn das nicht der Fall ist, dann hat sich die vom Täter gesetzte Gefahr realisiert, ohne dass es auf einen etwaigen Behandlungsfehler ankommt.

Wie stark wurde das Opfer verletzt? Bei einer kleinen Schnittwunde wird man von einem atypischen Fall ausgehen können. War das Opfer hingegen schon in Blut "getränkt" wäre das eher nicht der Fall.

Für genauere Antworten musst du in die einschlägigen Kommentierungen schauen. Ich habe keine Ahnung, was bei ärztlichen Behandlungsfehlern typisch und was atypisch ist. Dass Ärzte Behandlungsfehler machen liegt jedenfalls nicht außerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung.

Herzschmerz3000 
Fragesteller
 03.05.2020, 13:48

Dankeschön!!!

Das ist nach h.M. ein Fall des atypischen Kausalverlaufs, der die objektive Zurechnung grundsätzlich ausschließt.

https://www.iurastudent.de/content/1-objektive-vorhersehbarkeit-und-atypischer-kausalverlauf

Herzschmerz3000 
Fragesteller
 03.05.2020, 13:46

Atypisch ist der Kausalverlauf ja nicht.

Aequitas49  03.05.2020, 13:46
@Herzschmerz3000

Ich muss mich glaube ich auch korrigieren. Habe eben etwas darüber gelesen. Gib mir 10 Minuten.

Aequitas49  03.05.2020, 13:55
@Herzschmerz3000

https://www.iurastudent.de/content/e-fahrl%C3%A4ssiges-dazwischentreten-eines-dritten

Hier ist es genauer erklärt. Es gibt, wie so oft, einen Streit darüber, wann dem ersttäter der Erfolg noch zurechenbar ist.

Eine Meinung verneint diesen grundsätzlich.

Die andere Meinung will es davon abhängig machen, ob es sich um grob oder leicht fahrlässiges Verhalten beim Zweittäter handelt. Mit leicht fahrlässigem Verhalten habe man zu rechnen mit der Folge, dass die objektive Zurechnung beim Ersttäter gegeben ist. Mit leichter Fahrlässigkeit dagegen nicht.

Behandlungsfehler aufgrund von Übermüdung ist aber mMn grobe Fahrlässigkeit. Diese liegt nämlich dann vor, wenndie verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, indem schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden sowie das nicht beachtet wird, was im vorliegenden Fall jedem hätte einleuchten müssen.

Aber zum Thema grobe Fahrlässigkeit und Behandlungsfehler suchst du am besten noch Quellen. Gibt es bestimmt, da dieser Fall wohl immer wieder vorkommt.

Ohne die Tat von A wäre der Einsatz von C ja gar nicht erforderlich geworden.

Herzschmerz3000 
Fragesteller
 03.05.2020, 13:45

An sich stimmt das, aber innerhalb der Objektiven Zurechnung gibt es ja das Kriterium ,,Dazwischentreten von Dritten'', man stellt anscheinend bei Behandlungsfehlern auf die leichte/grobe Fahrlässigkeit ab. Wenn es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt, wird der Erfolg nicht mehr zugerechnet. Jetzt frage ich mich nur, wie kann ich den Erfolg trotz des meines Erachtens groben Behandlungsfehler (aufgrund der Übermüdung) zurechnen..

DerHans  03.05.2020, 13:50
@Herzschmerz3000

Dazu müsste man jetzt erst einmal feststellen, ob die Übermüdung tatsächlich die Ursache für den Behandlungsfehler war. Außerdem wäre das ja dann ein Fehler dessen, der den Dienstplan erstellt hat. Da sollte es ja eigentlich gar nicht zu einer Übermüdung kommen.

Außerdem hätte ein Oberarzt die Verpflichtung, übermüdetes Personal nicht zur Behandlung von Schock-Patienten zuzulassen.

Aequitas49  03.05.2020, 13:58
@DerHans
ob die Übermüdung tatsächlich die Ursache für den Behandlungsfehler war

Laut Sachverhalt war er das: "...da die behandelndee Ärztin...".

Nach der Strafbarkeit der Klinik/Ärztin/Oberarzt ist hier nicht gefragt, sondern nach der Strafbarkeit von A.

DerHans  03.05.2020, 13:59
@Aequitas49

Das hat aber bei der Beurteilung von "grober" Fahrlässigkeit Relevanz.

Aequitas49  03.05.2020, 14:02
@DerHans

Das wäre aber zumindest in der vom Fragesteller aufgeworfenen Form der Frage Sachverhaltsquetsche.

Allein durch das Niederstechen hat der Täter doch den Taterfolg gewollt oder zumindest billigend in Kauf genommen.

Bei der vorgegeben Sachlage könnte ein Gericht vielleicht den minder schweren Fall des Totschlags annehmen.

Der leichte Behandlungsfehler schadet nicht, dieser kann bei Notfallmedizin passieren. Das geschaffene Risiko hat sich verwirklicht.

Herzschmerz3000 
Fragesteller
 03.05.2020, 13:42

Ist dies aber als leichter Behandlungsfehler oder als grober Behandlungsfehler zu deuten? Wenn ein Arzt sich aufgrund von Übermüdung verschneidet?

AnglerAut  03.05.2020, 13:46
@Herzschmerz3000

Ein Fehler der in der Ausnahmesituation passieren kann. Leichte(ste) Fahrlässigkeit.