TÜV seit 2 Monaten abgelaufen: sind mehrere gebührenpflichtige Verwarnungen wegen desselben Tatbestandes rechtens?
Hallo,
Der HU-Termin für meinen Skoda ist zwei Monate überschritten. Vergangenen Montag, 20.09., war eine gebührenpflichtige Verwarnung der Polizei i.H.v. 15.- € am geparkten Fahrzeug. Tatbestand: "HU-Termin um zwei Monate überschritten.
Heute, 7 Tage später, am 27.09. ist wieder eine gebührenpflichtige Verwarnung i.H.v. 15.- € am Fahrzeug.
Frage: Kann es rechtmäßig sein, wegen demselben Tatbestand (HU um zwei Monate überschritten) mehrfach gebührenpflichtig verwarnt zu werden?
Leider kann ich umständehalber die HU erst am 15. Oktober machen lassen. Diesbezüglich habe ich schon einen Termin mit der Werkstatt. Leider verfüge ich nicht über eine Garage als Unterstellplatz. Wenn bis dahin also täglich wegen demselben Tatbestand ein Strafzettel am Auto angebracht wird, was kann ich gegen "gebührenpflichtige Mehrfachverwarnung" unternehmen ?
Danke schon mal ...
7 Antworten
Ist völlig i.O. Das Einzige, was nicht legal wäre, wenn sie Dir zu einer bereits unter dem Scheibenwischer hängenden Verwarnung eine zweite dazu hängen würden, dann gilt der Rechtsgrundsatz "ne bis in idem".
Der HU-Termin für meinen Skoda ist zwei Monate überschritten.
Das ist ein Verstoß gegen § 29 StVO, und wird mit einer Verwarnung i.H.v. € 15.-- geahndet, sobald das Fahrzeug sich im öffentlichen Verkehrsraum befindet.
Heute, 7 Tage später, am 27.09. ist wieder eine gebührenpflichtige Verwarnung i.H.v. 15.- € am Fahrzeug.
Und was ist jetzt die Frage? Der Tatbestand ist doch erneut eingetreten.
Frage: Kann es rechtmäßig sein, wegen demselben Tatbestand (HU um zwei Monate überschritten) mehrfach gebührenpflichtig verwarnt zu werden?
Natürlich. Wenn du mehrere Tage an Ort und Stelle im Halteverbot stehst, bekommst du ja auch mehrfache Strafzettel. Du könntest alternativ auch kostenpflichtig abgeschleppt werden. Bewege die Karre halt endlich zum TÜV - oder auf einen privaten Stellplatz.
Leider kann ich umständehalber die HU erst am 15. Oktober machen lassen.
Dann wird es wohl teuer. Um sowas kümmert man sich eben rechtzeitig.
was kann ich gegen "gebührenpflichtige Mehrfachverwarnung" unternehmen ?
Einspruch einlegen - was aber nichts bringen wird, da der Tatvorwurf ja augenscheinlich zutrifft. Die HU hat spätestens zum Ablauftermin erneuert zu werden. Nicht 3 Monate später.
Einen TÜV Termin rechtzeitig wahrzunehmen, ist kein unverbindlicher Vorschlag, sondern die Pflicht des Fahrzeughalters.
Nach der 1. Verwarnung hättest Du (theoretisch) Zeit gehabt, die HU durchführen zu lassen.
Auf Deinen Termin-Engpass können die Beamten keine Rücksicht nehmen.
Rechtlich kannst jede Stunde einen Zettel vorfinden, wenn du ihn abmachst. Du hast mehr wie 2 Monate Zeit gehabt um den TÜV durchzuführen bzw. zu lassen. Jemand anderes kann dein Auto auch dort hin bringen. Für die Corona Zeit hatte man eine Ausnahme zugelassen. HIER: Das BMVI ist sich dieser Problematik bewusst und empfiehlt deshalb den einzelnen Landesregierungen eine gewisse Kulanz in Hinsicht auf die Hauptuntersuchungen während der Dauer der Corona-Krise. Den TÜV zu überziehen, sollte von den Polizeibehörden erst geahndet werden, wenn der Termin um wenigstens vier Monate überschritten ist und nicht wie üblicherweise bereits ab zwei Monaten. Das kannst du als Grundlage für deine Eingabe nehmen. Dass das bei dir nicht zutreffen soll, hast du nicht gewusst.
Widerspruch gegen den Verwaltungsakt einlegen und genau so begründen.
Es wird mit Sicherheit noch ein „Mängelbericht“ an deinem Fahrzeug gehangen haben. Du hast 2 Wochen Zeit plus 3 Tage für den Postweg, um nachzuweisen das du die HU neu gemacht hast.
lg