Verkehrsverstoß Zugeben?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist Unsinn und in der Vorgehensweise mehr als fragwürdig. Wenn das Verhalten des Polizisten beweisbar wäre, wäre das ein Fall für eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Grundsätzlich gilt in allen Fällen, in denen mehr als ein Verwarngeld droht: Nichts zugeben, nichts unterschreiben. Äußerungen nur schriftlich.

Darf er das überhaupt, weil die Aussage ändert ja nicht den tatbestand

Nein, das darf er im Grunde nicht, da er es nicht zu entscheiden hat und es auch nicht stimmt.

Warte erstmal ab wenn die Anhörung zum Bussgeldverfahren komm, bis dahin ist Schweigen angesagt.

Schweigen!

Das ist ein gewaltiger Unterschied, auch wenn nur wenige Sekunden dazwischen liegen 😉