Ist das Betreten einer Wohnung unter falschem Vorwand strafbar?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wozu brauchst du denn eine Begründung? Unberechtigtes Betreten ein Privatwohnung ist immer Hausfriedensbruch. Selbst die Polizei muss sich anschließend rechtfertigen, wenn sie sich über dieses Verbot hinwegsetzt.

Sofern, wenn auch unter falschem Vorwand, das Betreten der Wohnung erlaubt wurde, liegt der Tatbestand des Hausfriedensbruches nicht vor.

Ja ist es, es ist eindeutig Hausfriedensbruch. In dem Moment wo ich unter einem falschen Vorwand eine Wohnung betrete egal ob ich nun rein gelassen werde oder die Wohnung betrete wenn keiner da ist, ist es strafbar. In dem Moment muss nämlich davon ausgegangen werden das ich beabsichtige mir Zutritt zu verschaffen um zum Beispiel einen Diebstahl zu begehen oder ähnliches. Oder um die Wohnung auszuspionieren.

Dann ist das Nötigung, nicht Hausfriedensbruch.

nö, wenn man dich reinläßt........und solange du nichts anstellst......und sofort wieder die Wohnung verläßt sobald man dich dazu auffordert ......solange hast du ja nichts "angestellt"

Warum geht bei der Frage fast jeder davon aus das Fragesteller eine Wohnung betreten will?

@anitari

Wüsste ich auch gerne?

Hmm das kommt auch bisschen darauf an, was das Ziel deiner Tat ist. Erzähl doch die Situation mal genauer.

Als Beispiel:

GEZ-Mitarbeiter klingelt an der Tür und gibt sich als Handwerker aus. Dieser müsse aufgrund eines Wasserrohrbruch eine Kontrolle der Leitungen durchführen. Der Zutritt zur Wohnung wird ihm gewährt. Dieser enttarnt sich dann als Außendienstarbeit einer Rundfunkanstalt.

@jay89

Du kannst ihn anzeigen. Den GEZ-Beitrag musst du dann aber trotzdem nachzahlen.

@jay89

Ja, das ist rechtswidrig, so ein Verhalten, und zählt als Hausfriedensbruch. wie es DerHans scho beschrieben hat.

@Alextoexplain

Nein, das ist eine Art von Nötigung.

@jockl

Nein, das ist eine Art von Nötigung.

Nötigung wäre es wenn ich jemanden zwinge mich in die Wohnung zu lassen.

@DerHans

Den GEZ-Beitrag musst du dann aber trotzdem nachzahlen.

Natürlich zahl' ich. Das ist mir schon klar. Ich hätte aber mit Sicherheit, wäre ich in dieser Situation, den Mitarbeiter nicht hereingelassen. Ich würde mich aber schon freuen, wenn mich jemand von der GEZ besucht. Diese haben nämlich ein vorsorgliches Hausverbot erteilt bekommen ;).

wenn damit eine strafbare absicht verbunden ist ist es verboten.....!