Was ist der Unterschied zwischen Kennzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung im verkehrsrechtlichen Sinne?
Hallo Leute, kann mir bitte jemand den Unterschied zwischen Kennzeichenmissbrauch §22 StVG und Urkundenfälschung §267 StGB erklären. Ich habe den Eindruck, dass fast jeder Tatbestandsmerkmal des §22 StVG auch bei der Urkundenfälschung gibt.
Zum Beispiel: - Ein Kurzzeitkennzeichen wird nicht an dem dafür vorgesehenen Kfz, sondern an einem anderen Kfz angebracht. Ein für Pkw A ausgegebenes Kennzeichen wird am Pkw B angebracht
Oder: -Der Buchstabe F wird zu einem E abgeändert. Aus der Zahl 3 wird die Zahl 8.
3 Antworten
Hallo.
Du kannst ein Kurzzeitkennzeichen wenn für einen PKW an jeden für die Tage anbringen.
An den Prägungen darfst du nicht was verändern. oder aus 2; 1 machen.
Die Rechtsgrundlagen liegen bei der Zulassungsstelle aus, hat jedoch, mit Urkundenfälschung nur was zu tun, wenn du das Siegel nachmachst oder die Zulassungsbescheinigung, oder verfälscht.
Mit Gruß
Bley 1914
Das KFZ Kennzeichen gilt nicht als Urkunde. Dafür gibt es extra Paragraphen.
Die Zulassungsbescheinigungen fallen da eher darunter.
Bin kein Jurist, aber wenn du etwas am Schild änderst, verfälscht du es. Wenn du es irgendwo anbringst, wo es nicht angebracht werden darf, dann missbrauchst du es.
Eine Urkunde ist die verkörperte Gedankenserklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt.
Das Kennzeichen ist nur eine Urkunde im Zusammenhang mit dem Landeswappen und das zugelassene Fahrzeug