Was ist der Unterschied zwischen Kennzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung im verkehrsrechtlichen Sinne?

3 Antworten

Hallo.

Du kannst ein Kurzzeitkennzeichen  wenn für einen PKW  an jeden für die Tage anbringen.

An den Prägungen darfst du nicht was verändern.  oder aus 2; 1 machen.

Die Rechtsgrundlagen liegen bei der Zulassungsstelle aus, hat jedoch, mit Urkundenfälschung nur was zu tun, wenn du das Siegel nachmachst oder die Zulassungsbescheinigung, oder verfälscht.

Mit Gruß

Bley 1914

Das KFZ Kennzeichen gilt nicht als Urkunde. Dafür gibt es extra Paragraphen.

Die Zulassungsbescheinigungen fallen da eher darunter.

Bin kein Jurist, aber wenn du etwas am Schild änderst, verfälscht du es. Wenn du es irgendwo anbringst, wo es nicht angebracht werden darf, dann missbrauchst du es.

Eine Urkunde ist die verkörperte Gedankenserklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt.

Das Kennzeichen ist nur eine Urkunde im Zusammenhang mit dem Landeswappen und das zugelassene Fahrzeug