Was ist der Unterschied zwischen agB und Sonderausgaben?
Was ist der genaue Unterschied zwischen agB und Sonderausgaben?
Gibt es da einen eindeutigen Unterschied?
mfg
4 Antworten
Sonderausgaben sind Ausgaben der privaten Lebensführung, die steuerlich abzugsfähig sind, z.B. Beiträge zu Sozial-, Haftpflicht- oder Lebensversicherung, Berufliche Weiterbildung sowie gezahlte Kirchensteuer. Sie dienen im Wesentlichen der Vorsorge und Deiner Lebensführung in der Zukunft (mal abgesehen von der Kirchensteuer)
Außergewöhnliche Belastungen sind auch private Aufwendungen, aber diese müssen zwangsläufig für eine Person entstanden sein, z.B. Arztkosten, Krankheitskosten, Arzneimittel, Pflegekosten.
Im beigefügten Link werden beide steuerlichen Begriffe noch einmal mit Beispielen erläutert:
Ja, das ist richtig. Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung diesbezüglich mehrfach in den letzten Jahren korrigiert. Ich meinte in meiner Beispielsaufzählung die sog. Berufsausbildungskosten, die nach § 10 Absatz 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz als Sonderausgaben generell abzugsfähig sind.
Die ändern dazu auch alle 5 Jahre ihre Meinung :D
Das sind völlig verschiedene Punkte. Sonderausgaben sind in den insbesondere in §10 estg geregelt. Sonderausgaben sind nur die im Gesetz bezeichneten Ausgaben.
Außergewöhnliche Belastungen sind in §33 ff estg geregelt. Da steht zb ausdrücklich
Aufwendungen, die zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben gehören, bleiben dabei außer Betracht;
Außergewöhnliche Belastungen sind dabei aber nicht abschließend im Gesetz geregelt. Neben einen speziell geregelten Fällen sind agB laut Absatz 1
Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands
Was haben die Allgemeinen Geschäfts Bedingungen mit Sonderausgaben zu tun, das sind 2 Begriffe aus ganz unterschiedlichen Bereichen.
Unterschied von agB und AGB :-)
Berufliche Weiterbildung zählt aber eher zu Werbungskosten da beruflicher Zusammenhang.
SoA wenn keine Erstausbildung vorliegt
Hoffentlich hast du das deinen Klienten nicht unterschlagen :D
nicht böse gemeint ;)