Aufwendungen bei Zweitstudium qualifiziert Finanzamt als Sonderausgaben statt Werbungskosten - was tun?
Hallo, ich bin Student mit abgeschlossener Berufsausbildung. Gem. §9 (6) EStG und einem BMF-Schreiben v. 22.9.2010 kann man Aufwendungen als Werbungskosten qualifizieren und somit als Verlustvortrag geltend machen. Nun hat das Finanzamt meine Aufwendungen (u.a. Fahrtkosten) jedoch lediglich als Sonderausgaben anerkannt. Im Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbl. Verlustvortrags ist kein Betrag aufgeführt. Darunter ist zu lesen: Die Festsetzung des verbl. Verlustvortrags ... ist vorläufig hinsichtlich der Abziehbarkeit ... als Werbungskosten. Verwiesen wird auf
Meine Frage: Was muss ich jetzt tun, damit ich die Aufwendungen als WK sicher habe? Einspruch erheben oder sonst irgendetwas einreichen? Ist zu diesem Thema denn im Moment irgendein Verfahren anhängig?
Danke schonmal und
MfG
EDIT: Für alle, die es interessiert: Sind natürlich WK, die Frau beim Finanzamt hatte den Nachweis über die abgeschlossene Erstausbildung übersehen.
2 Antworten
Ich würde Einspruch einlegen, mit dem Einwand, dass du Werbungskosten hattest und dass dies deine Zweitausbildung ist und daher nach dem Gesetz (bitte genaues Urteil nachsehen und anführen) bei der Zweitausbildung ansetzbar ist, daher beantragst du einen Verlustvortrag deiner Ausbildungskosten als Werbungskosten.
Kann es sein, dass du im Erstantrag die Tatsache der Zweitausbildung nicht deutlich hervorgehoben und nachgewiesen hast? Solltest du im Einspruch mit Nachweisen nicht versäumen.
Danke soweit, werde nächste Woche direkt Kontakt aufnehmen. Es ist jedenfalls nicht strittig, dass es WK sind. Vielleicht fehlen noch Unterlagen. MfG
Dein Sachverhalt ist etwas unklar.
Du hast einen Bescheid über die Feststellung eines verbleibendes Verlustvortrags bekommen, ohne Anerkennung Deiner Werbungskosten.
Aber wo sind dann die Kosten als Sonderausgaben anerkannt? Sonderausgaben gibt es nur im Einkommensteuerbescheid.
Also hast Du einen Einkommensteuerbescheid udn keinen über einen verbleibenden Verlustvortrag?
Wenn nun keine Einkommensteuer festgesetzt wurde, musst Du den Antrag für einen verbleibenden Verlustvortrag stellen. Da ist dann auch ein Einspruch möglich, wenn die Kosten nicht als Werbungskosten anerkannt wurden.
Ich habe auf dem Mantelbogen einen Antrag auf Feststellung des verbl. Vv gestellt und sowohl Einkommens- als auch Verlustbescheid bekommen. die Aufwendungen wurden wie schon gesagt aber nicht als Verlustvortrag anerkannt, da als SA qualifiziert.
Gab es in dem Jahr irgendwelche Einkünfte?
Im Übrigen einfach Einspruch gegen den Bescheid auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages.
Die Aufwendungen wurden als Sonderausgaben (genauer Berufsausbildungskosten) im Einkommensteuerbescheid verzeichnet. Mir geht es nur darum, dass ich mit einem negativen zvE als Student mit keinen Einkünften ja nichts anfangen kann und ich gelernt habe, dass Aufwendungen für eine Zweitausbildung vortragsfähige Werbungskosten darstellen.