Einkommensteuer als Betriebsausgabe?

4 Antworten

Alle Einkünfte werden einzeln zusammengestellt, z.B. also Einnahme-/Ausgabeüberschüsse aus Gewerbebetrieb, aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitaleinkünfte, aus Vermietung und Verpachtung etc. Das ergibt den Gesamtbetrag der Einkünfte, dann abzüglich Sonderausgaben, Kirchensteuer ...., ergibt das zu versteuernde Einkommen.

Dann erst kommt die Einkommensteuerberechnung. Und die geht auch nicht gleich in die Tabelle (wegen Progressionsvorbehalt, Splittingtarif und div. Ermässigungen, aber wir können das alles vereinfachend auch weglassen).

Falls du aber Vorauszahlungen auf die einkommenssteuer geleistet hast, kannst du die sehr wohl angeben.

Hallo Lichterkette,

nein, die Einkommensteuer ist keine Betriebsausgabe. Die Steuer auf das Einkommen zählt zur privaten Lebenssphäre und nicht zur betrieblichen. Daher kannst du diese Ausgaben nicht als betriebliche Ausgabe ansetzen.

Wie du vom Gewinn zur Einkommensteuer kommst kannst du im Gründerlexikon genau nachlesen:

http://www.gruenderlexikon.de/magazin/vom-gewinn-zur-einkommensteuer

Im Gründerlexikon findest du auch weitere Fachartikel zum Thema Einkommensteuer für Selbständige und einen Softwaretest für Einkommensteuererklärungen.

Ne, kann man nicht. (Leider).

Lichterkette 
Fragesteller
 12.02.2008, 14:45

Danke sehr!