Was ist der Unterschied zwischen Diplom Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher?

2 Antworten

Gerichtsvollzieher sind m.E. keine Beamte mehr

Ist die Privatisierung des Vollstreckungsorgans des
Gerichtsvollziehers im Zwangsvollstreckungsverfahren mit den
tragenden Verfassungsgrundsätzen des Bonner Grundgesetzes
vereinbar?

http://www.petra-timmermann.de/Meinung/2013/Urteil-01.08.2012-Gerichtsvollzieher-sind-keine-Beamten-mehr.html

Mit dem Gerichsvollzieher habe ich telefoniert und er war nicht auf der Arbeit bzw. könnte das auch ein anderer Gerichtsvollzieher sein? Weil ich denke mir das würde dann ja zum gleichen gehen und nicht zu einem anderen bzw. das nur 1 für mich zuständig ist und nicht mehrere

@theresahbr

Soviel ich weiß ist nur Einer zuständig, da das AG die Bezirke vorgibt. Zumindest war das mal so vor der Privatisierung.

@Angel941

Zumindest war das mal so vor der Privatisierung.

Es gab keine Privatisierung.

Gerichtsvollzieher sind m.E. keine Beamte mehr

Das Gesetz sieht das anders. § 154 Gerichtsverfassungsgesetz:

Die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der mit den Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zu betrauenden Beamten (Gerichtsvollzieher) werden bei dem Bundesgerichtshof durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, bei den Landesgerichten durch die Landesjustizverwaltung bestimmt.

https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__154.html

Die Behauptung aus dem verlinkten Artikel, Vollziehungsbeamte wäre seit 2012 freiberuflich tätig, ist falsch. Es gab Pläne, Gerichtsvollzieher einen ähnlichen Status wie Notare zu geben, diese Pläne wurden aber bis heute nicht umgesetzt.