Mietkosten vom Pflichtpraktikum in anderer Stadt als Sonderausgaben absetzbar?

3 Antworten

Das Finanzamt wird Dir keine Kosten erstatten, sondern nur zuviel bezahlte Steuern.

Wenn Du keine Einkünfte hast, kannst Du wegen der Aufwendungen für das Studium einen Antrag auf Feststellung des vortragsfähigen Verlustes stellen (Einfach das Kreuz an der entsprechenden Stelle im Mantelbogen der Steuererklärung machen),

Aber: Kosten für Wohnung (Miete), Essen, Kleidung (wenn es nicht ganz typische Arbeitskleidung ist) stellen Kosten der allgemeinen Lebenführung dar, die steuerlich nicht berücksichtigungsfähig sind.

Wenn das Finanzamt dann einen vortragsfähigen Verlust feststellt, bist Du in den Folgejahren (wenn Du Einkünfte erzielst) verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben!

Du bekommst sowieso keine Kosten erstattet. Die mindern allerhöchstens dein Einkommen, so dass du dann im Endeffekt weniger Steuern zahlst.

Mietwohnung und auch deine Kleidung kannst du nicht von der Steuer absetzen.