Kosten für Zweitstudium als Sonderausgaben absetzbar?
Ich lese überall, dass man Kosten für ein Zweitstudium als Werbungskosten absetzen kann. Nun ist die Frage ob ich sie alternativ als Sonderausgaben absetzen kann.
Das Wort "kann" im ersten Satz meiner Frage verwirrt mich hier sehr, da es darauf hindeutet, dass die Kosten auch als Sonderausgaben absetzbar sein können. Ich meine aber, dass nach den Gesetztestexten nur Kosten für Erstausbildung als Sonderausgaben absetzbar sind und hoffe hier auf fachkundigeres Wissen ;)
Für mich wäre es als Sonderausgaben wegen folgender Situation sinnvoller: Ich habe 2017 gearbeitet und dann das Zweitstudium angefangen. Somit habe ich 2017 Einnahmen und die Fähigkeit zum Verlustvortrag bei Werbungskosten ist mir egal. Ich würde also am liebsten bei Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ansetzen und die Kosten für das Zweitstudium als Sonderausgaben deklarieren.
3 Antworten
Erststudium kann nicht abgesetzt werden bisher (wenn zuvor keine Ausbildung gemacht wurde) -- entscheidet noch das Bundesverfassungsgericht. Zweitstudium kann abgesetzt werden.
Sorry aber Erststudium ist als Erstausbildung sehr wohl als Sonderausgaben absetzbar. Es geht hier aber darum, als was ein Zweitstudium abgesetzt werden kann.
Beim Zweitstudium werden die Aufwendungen als Werbungskosten anerkannt. Umqualifizierung in Sonderausgaben ist nicht möglich!
Hätte ich aus dem Gesetztestext auch so rausgelesen, hier wurde es aber anders gehandhabt: https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/a/ausbildungskosten-lexikon-des-steuerrechts/#D063009300009
Absatz "Revisionsverfahren VI R 71/03"
sind unterschiedlich
so im schnitt sind es 3000 pro monat
Sorry aber um den Betrag geht es hier nicht.