Was heißt "vorläufiger Steuerbescheid"?

8 Antworten

Dein Steuerbescheid ist zunächst einmal so lange vorläufig, bis die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Wenn du während der Einspruchsfrist keinen Einspruch einlegst, wird er mit Ablauf der Frist zu einem endgültigen Bescheid. Hast du einen Einspruch eingelegt, ist der Steuerbescheid noch so lange (vorläufig) gültig, bis über deinen Einspruch entschieden ist und entweder ein neuer Steuerbescheid ausgestellt wird, oder (wenn dein Einspruch abgelehnt wurde) dein ursprünglicher Steuerbescheid endgültig wird. Du kannst natürlich auch gegen die Ablehnung deines Einspruchs wieder einen Rechtsbehelf einlegen usw. - aber irgendwann wird auch dein Steuerbescheid endgültig: entweder in der ursprünglichen Form oder nachdem Änderungen durch deinen Einspruch gemacht worden sind.
 
Es gibt aber auch Steuerbescheide, die ziemlich lange vorläufig sind - meist ist dabei aber nur ein bestimmter Teil des Steuerbescheids vorläufig, und der Rest ist eindeutig. So etwas kommt vor, wenn ein Steuerpflichtiger gegen eine bestimmte Vorgehensweise bei der Erstellung des Steuerbescheids geklagt hat und das Verfahren auch deine Steuererklärung betrifft. Das war zum Beispiel bei der Kürzung der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um die ersten 20 km der Fall. Auf diese Art und Weise haben alle diesbezüglich vorläufigen Steuerbescheide von dem Gerichtsurteil profitieren können, das diese Regelung für verfassungswidrig hielt.

Vorläufigkeit bedeutet, dass Teile des Bescheids oder auch der ganze Bescheid vorläufig sind.

Hier sind die §§ 164 u 165 AO maßgebend. Ob und wieweit der Bescheid vorläufig ist steht unmittelbar unter dem Wort FESTSETZUNG

Übrigens die Traumtänzer die vorher geantwortet haben, die Einspruchsfrist hat aber mal so was von überhaupt nichts mit vorläufig zu tun.

Das Finanzamt ist an diesem Bescheid GEBUNDEN. Mit Bescheiderteilung haben wir formelle Bestandskraft und nach dem Monat tritt die materielle Bestandskraft ein. Anschließend kann der Bescheid nur nach Maßgabe der §§ 172 ff. geändert werden

das heisst, daß dieser Steuerbescheid solange gültig ist, bis z.B. bei einer Betriebsprüfung ein anderer Bescheid erlassen wird.

Jeder Steuerbescheid ist erst mal vorläufig, bis die Frist abgelaufen und kein Widerspruch eingelegt wurde.

Dass du ihn anfechten kannst, wenn du dich ungerecht abgerechnet fühlst. Erhebst du keinen Einspruch ist es der entgültige. Ob von deren Seite auch noch Änderungen möglich sind, ich weiss es nicht. Müsste aber dann eine Gesetzesänderung sein, die im nachhinein noch berücksichtigt werden müsste.