Frage zur Steuererklärung / Feststellungserklärung?

2 Antworten

Die einheitliche und gesonderte Feststellungserklärung bildet die Grundlage für die Berechnung der EStE der Beteiligten. Wird diese also geändert nach Überprüfung, ergehen auch Änderungsbescheide an alle Beteiligten, welche die vorhandenen EStE Bescheide korrigieren. Alle Bescheide ergehen insofern unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gem. § 164 AO, respektive unterliegen der Nachprüfung innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat.

Das Problem ist, in dem zweiten Brief (von heute) wird mir gesagt das einige Abschreibungen in der Feststellungserklärung nicht berücksichtigt werden,

Dazu müsste man wissen, was du in der Feststellungserklärung respektive der Gewinnermittlung der Erbengemeinschaft diesbezüglich angegeben hattest. Die Erbengemeinschaft hat ja eine eigene Steuernummer, und muss somit auch im Bereich V+V ihre eigene Anlage EÜR erstellen. Die Begründung des FA dazu muss aber im Erläuterungsteil des Änderungsbescheids stehen.

ja üblicherweise kommt der feststellungsbescheiod erst bzw. gleichzeitig wenn alles zur selben seit beim selben finanzamt abgegeben wird.

der Feststellungsbescheid ist aber ein Grundlagenbescheid für den einkommensteuerbescheid. wenn dort ein anderen Gewinn festgestellt wird als in deinem Einkommensteuerbescheid werden die den vorrausichtlich nocheinmal ändern.

Wenn du also der meinung bist, das deine erklären abschreibungen in der feststellunsgerklärung richtig sind musst du einspruch gegen den feststellungsbescheid einlegen.

vielen Dank!

Naja den Sinn dahinter verstehe ich nicht (ist ja doppelte Arbeit, zumal alle Erklärungen am gleichen Tag abgegeben worden sind.

D.h die Differenz vom Steuerbescheid 1 zum Steuerbescheid 2 wird von mir nochmals eingefordert?

Bekomme ich denn für die Festellungserklärung auch einen Bescheid vom Finanzamt?

@NJ1989

Ach, den Bescheid für die einheitliche und gesonderte Feststellung hast du noch gar nicht? War das bisher nur eine Art Rückfrage?