was heißt voll pfändbar?

5 Antworten

Es gibt Einkommensgrenzen (je nach Unterhaltsverpflichtungen etc.), bis zu denen das Einkommen überhaupt nicht oder anteilig gepfändet werden darf. Wenn in der Tabelle ein "Höchstbetrag" erreicht ist, heißt das, dass das darüber hinaus gehende Einkommen vollständig gepfändet werden kann (aber eben nicht das unter diesem Betrag liegende Einkommen, für das andere Pfändungsregeln gelten). Allerdings gibt es für die individuelle Pfändung neben den persönlichen Verhältnissen noch zu beachten, welche Forderung (Unterhalt?) gepfändet werden soll - eine individuelle Beratung ist also zu empfehlen.

Etwas Allgemeines zu Pfändungen an sich. Der Unterschied von Eigentum und Besitz ist dabei wichig. Eigenlich kann nur etwas gepfändet werden was im Eigentum des Schuldners steht. Die Rolexuhr, die der Schuldner trägt, ist im Augenblick des tragens im seinem Besitz des Schuldners, der Eigentümer ist aber z.B. der Vater. Sollte das Teil doch gepfändet werden, obwohl der Gerichtsvollzieher informiert wurde, ist dies zwar zuerst möglich, aber wenn der eigentliche Eigentümer sofort Erinnerung einlegt oder dann Drittwiderspruchsklage ( ist einfach!) einreicht..ist die Kuh vom Eis. Ein Aufbewahren der Quittungen ist nicht unbedingt notwendig (da nicht üblich), eine eidesstattlice Versicherung des Eigentümers reicht aus. Also wertvolle Güter nutzen Sie immer als Besitzer mit Erlaubnis eines Eigentümers ( als Leihgabe). Eine Liste für den GV wäre hilfreich. Wenn eine Lohnpfändung droht, dann muss schneller als der Gläubiger zum Beispiel ihr Vater das " Darlehen für ihre Ausbildung" als Schuldanerkenntnis tituliert dem Arbeitgeber vorlegen - Wichtig, bei einer Abtretung gilt das Datum der Abtretung, sonst bekommt der Gläubiger den pfändbaren Gehaltsanteil, der zuerst den Titel beim Arbeitgeber eingereicht hat! Unterhalt geht immer vor, da gibt es auch eine sehr kreative Variante! Dazu später - Schützen Sie erst kreativ ihr Einkommen vor böswilligen Dritten ab .. dann haben Sie die besten Karten mit Gläubigern zu verhandeln - erst dann haben Sie Erfolg!. Auf die E.V können Sie selbst bestimmen, wenn Sie sich von einem Bekannten für 50 Euro - gegen Quittung - schnell zum e.V bringen lassen. Dann geben Sie zwar die e.V ab, aber haben es in der Hand diese sofort löschen zu lassen,wenn Grass über die Sache gewachsen ist ( ca nach 6 Monaten )- einfach durch Vorlage der bezahlen 50 Euro bei der Schufa und Schuldnerdatei. Sie haben nur Erfolg bei Gläubigern, wenn sie ihr Verfahren immer in der Hand haben! Denken Sie mal darüber nach - Infos unter paritate.net

es gibt eigentlich einen unpfändbaren anteil der dir bleiben muss vom auszahlungsbetrag des gehalts. man muss ja die chance haben leben zu können.

blumenschnegge 
Fragesteller
 21.10.2010, 14:23

in der tabelle steht bei 2 personen bis 3020€ sind es 832, € ist es dann noch mehr ? denn der verdienst liegt bei der dame für die ich das hier erfrage bei 3100€

zonkie  21.10.2010, 14:44
@blumenschnegge

ich kenne leider selbst die tabellen nicht mache auch viel zu selten mal lohn als das ich da eine sichere aussage treffen kann. ich kenne die grundzüge :)

Das bedeutet, dass der Betrag über der einfachen Pfändungsfreigrenze vollständig pfändbar ist.

Nein, nur bis zur Grenze, die man behalten darf, damit man leben kann und nicht verhungern muss.