In der Insolvenz und erwartet jetzt von der Hausrat eine Geldsumme von einem Keller einbruch?

5 Antworten

Du wirst kaum teure Leihgeräte aus dem baumarkt im Keller gelagert haben, außerdem hättest du dann ja auch einen Nachweis, dass du dir die Sachen kostenpflichtig geliehen.

Ja, dieses Geld ist auch pfändbar. Wäre schlecht, wenn es nicht so wäre. 

Du solltest mit deinem Insolvenzverwalter und vor allem mit der Vollstreckungsabteilung des Amtsgericht Kontakt aufnehmen.

Wichtig ist hier, dass du einen schriftlichen Nachweis ( Leihvertrag oder ähnliches ) von den geliehenen Sachen und von der Hausrat hast, dass dir eine Erstattung zusteht und du diese dem Geräteeigentümer zahlen musst.

Du solltest die Hausratversicherung anweisen, an die Leute zu zahlen, denen Du die gestohlenen Gegenstände schuldest.

Ja es ist pfändbar. Weshalb ein Geldzufluss entsteht ist irrelevant.

Was ist das denn für ein pauschaler, juristischer Unsinn?

Waren bei dir oben die Vorhänge zu oder wie kommt man auf so einen Müll?

Dann lasse die Summe direkt an die Person überweisen, deren Eigentum aus Deinem Keller entwendet wurde.

Nur dürftest Du dann vermutlich Erklärungsprobleme haben, warum geliehene Geräte im Keller lagerten und dann gestohlen wurden. Sorry aber die Geschichte klingt nicht gerade sauber.

Man kann sich zum Beispiel im Baumarkt Geräte leihen. Diese lagert man wohl kaum in der Wohnung, sondern im Keller.

Und da viele Hauseigentümer eine asoziale Moral haben und Keller mit billigsten Türen und Brettern "sichern" , ist dort schnell etwas geklaut.

@JuraWissen

Na das dürfte sich ja dann durch die Schadenersatzforderung des Eigentümers leicht nachweisen lassen.