Sind Auslagen pfändbar?
Meine Frage ist ob fahrtkostenabgeltung und verpflegungszuschuss als pfändbar es Einkommen gelten oder nicht pfändbar sind. Vielen Dank schon mal für die infos
2 Antworten
Grundsätzlich sind sie nicht pfändbar. Es gibt allerdings ein paar wenige Ausnahmen. Als grobe (!) Faustregel gilt: Was steuerfrei ist (reiner Kostenersatz im Rahmen der gesetzlich steuerfrei gestellten Erstattungen), ist auch nicht pfändbar. Es hängt aber mitunter von der Höhe ab.
Hilft Dir das?
Mir fällt keine ein.
Hallo, nach § 850a Ziffer 3 ZPO sind unpfändbar:
"..Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;...."
Vielen Dank. Ja damit kann ich was anfangen. Eine Frage noch, gibt es unterschiedliche Regelungen wer was pfänden darf und wer nicht? Z. B. Versandhaus oder Ämter?