schenkung-bei pfändung pfändbar?

5 Antworten

es kommt darauf an, was man geschenkt bekommen hat, und ob es eine bedingte schenkung ist.

z.b. wenn mama dir ihr haus geschenkt hat, mit der auflage eines lebenslangen wohnrechts, darf das haus nicht gepfändet werden, ehe mama tot ist. außerdem darf auf das haus in diesem zeitraum weder eine hypothek aufgenommen werden, noch eine bürgschaft ausgesprochen werden...

ausgenommen von einer pfändung sind auch güter des täglichen bedarfs. hier gibt es teilweise sich wiedersprechende richtlinien. z.b. ein auto, dessen restwert nicht über 5000 € liegt, fernsehgeräte, computer usw...

von einer pfändung wird oft auch abgesehen, wenn der zu erwartende erlös dem aufwand nicht gerecht wird.

gehen wir von einem flachbildfernsehr aus, der vor, sagen wir 2 jahren 3.000 € gekostet hat. der würde auf grund des preisverfalles, des wertverlustes und der pflicht des GV ein ersatzgerät zu stellen kein lohnendes objekt für eine pfändung abgegen...

lg, anna

Wenn du was Pfändbares geschenk bekommen hast, schenk sie einfach wieder zurück dann ist sie nicht mehr Pfändbar.

Natürlich. Nach der Schenkung ist es ja in Deinem Besitz, btw. Dein Eigentum....

Selbstverständlich kann eine Schenkung gepfändet werden.