IIst bei einem P Konto mit Pfändung eine Rückerstattung pfändbar?

2 Antworten

Ja. Außer du kannst dem Vollstreckungsgericht ( im Amtsgericht ) nachweisen, dass du den erstatteten Betrag zu deiner Lebensführung benötigst.

Alles über dem Freibetrag ist pfändbar. Völlig egal, woher es kommt.

Das ist falsch und rechtlicher Unsinn.