Stromrückzahlung in der Insolvenz Pfändbar? Wurde von mir aus Harz4 bezahlt

2 Antworten

dein problem ist, dass zu viel gezahlter strom quasi eine geldanlage ist. und erträge aus geldanlagen sind in der regel zum einkommen zu rechnen. je nach dem wie viel es ist, dürfstst du aber nicht über die pfändungsfreigrenze geraten. egal wie du MUSST es dem insolvenzverwalter / amtsgericht mitteilen.. alles andere wäre ein verstoß gegen die mitwirkungspflicht.

lg, Anna