Unfallversicherung pfändbar?

4 Antworten

Das ist streitig in Lit. und Rspr.

Das OLG Düsseldorf u.a. ist der Meinung, dass die Entschädigungssumme der Behebung der Unfallfolgen zu dienen hat und somit kein Vermögenszuwachs bedeutet. Diese Auffassung wird vom OLG Karlsruhe geteilt und meines Erachtens auch von Knuppmann, Kommentierung zu § 7 AUB88

Eine andere Auffassung vertritt u.a. das LG Saarbrücken



Es gibt ein Gesetz das besagt: Jedes Unregelmäßige Einkommen darf nicht gepfändet werden. Hirzu zählen Steuer Rückerstattung, sowie Schmerzgeld. Wie das Gesetz lautet oder wo es steht kann ich dir nicht mehr sagen. Deswegen zum Anwalt, Diakonie oder Caritas Schuldnerberatung gehen und fragen.

Vermutlich  meinen Sie eines der zahlreichen Rundschreiben des BMF

Ich weiss es nicht mehr ist auch schon 3- 4 Jahre her. Wenn ich es finde poste ich es

Das ist strittig.

Es gibt Gerichte die es als nicht pfändbar erachten und andere wiederum als pfändbar.

Bei solchen Fragen hilft nur einen Anwalt zu konsultieren der sich damit auskennt.

Wenn Du in der Inso bist dürfte dir ggf. Beratungshilfe zustehen.


ja klar. du hast somit Vermögen. Bei Hartz musst du das auch angeben, da dies Vermögen ist. 

Das stimmt so nicht.

Die Gelder der Unfallversicherung sollen für die Kosten der Unfallfolgen da sein. Hier gibt es gerichtliche Entscheidungen.

Aber es ist noch nicht höchstrichterlich entschieden.