Kranekgeld pfändbar?

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Sozialleistungen dienen Ihrer Existenzsicherung. Sämtliche Sozialleistungen sind die ersten 14 Tage auf Ihrem Konto umfassend geschützt. Innerhalb dieser 14-Tage-Frist dürfen weder Ihre kontoführende Bank - etwa wegen eines überzogenen Dispokredits - noch andere Gläubiger mit Hilfe einer Kontopfändung darauf zugreifen. Zweckgebundene Sozialleistungen sind ohnehin unpfändbar. Dies sind:

Beziehen Sie Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Sozialrente, Krankengeld, Übergangsgeld oder ähnliches und Ihnen droht eine baldige Pfändung? Diese Sozialleistungen ersetzen während Arbeitslosigkeit, beruflicher Qualifizierung, Erwerbsminderung, Krankheit oder beruflicher Rehabilitation Ihr früheres Erwerbseinkommens und werden daher „Lohnersatzleistungen“ genannt. Der pfändbare Anteil dieser Sozialleistungen kann demzufolge wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Ihr zuständiger Sozialleistungsträger (z.B. Arbeitsagentur, BfA, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) hat von sich aus die Pfändungstabelle zu beachten, so dass Ihre Existenz gesichert bleibt. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (mit Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) dürfte nur in Ausnahmefällen die Pfändungsgrenze nach der Pfändungstabelle erreichen.

Was können Sie tun: Bringen Sie in Erfahrung, von wie vielen Unterhaltspflichten Ihr Leistungsträger im Pfändungsfall ausgehen würde. Falls dem Leistungsträger Unterhaltsberechtigte unbekannt sind (z.B. nichteheliches Kind; Ex-Ehegatte; der unverheiratete Elternteil, der das gemeinsame Kleinkind bis zum dritten Lebensjahr betreut), können Sie ihm bereits jetzt geeignete Urkunden (Geburtsurkunde, Scheidungsurteil, Kontoauszüge über Unterhaltszahlungen u.a.) vorlegen. Überprüfen Sie in jedem Fall, ob der gepfändete Betrag korrekt berechnet und die Pfändungstabelle richtig angewandt wurde. Holen Sie sich hier ruhig Hilfe. Seien es Familie, Freunde oder professionelle Unterstützung durch zum Beispiel eine Schuldnerberatungsstelle oder beim Leistungsträger selbst.

Die monatliche pfändungsschutzhöhe liegt bei 985 € Aber du musst es im monat komplett verbrauchen sonst wird der rest gepfändet Das beste am 1en des monats holst du sofort den rest nach miete strom etc vom konto runter und lebst davon in bar

ultikulti 
Fragesteller
 09.09.2011, 16:56

Hi Das werde ich auch machen soweit ich das Geld habe

Nein, das Krankengeld ist keineswegs pfändbar. Du kannst erst wieder gepfändet werden, wenn du wieder arbeitest. Es muß dir aber das Minimum zum Leben bleiben.

ultikulti 
Fragesteller
 09.09.2011, 16:45

Hoffentlich habe mir ja zur sicherheit ne pkonto eingerichtet

Vom P Konto wird eh nicht mehr gepfändet oder darf nicht gepfändet werden, so denke ich das du hier auf der hoffentlich sicheren Seite bist.