Steuerrückerstattung bei Privatinsolvenz vom Treuhänder pfändbar?

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Für Erstattungszeiträume nach Aufhebung des eigentlichen Verfahrens sind die Rückzahlungen nicht pfändbar. Für Zeiträume in denen das Insolvenzverfahren noch lief, geht die Erstattung als Neuvermögen an den Th. Erfolgt die Zahlung erst in der WVP, kann durch das Gericht Nachtragsverteilung beantragt werden.

Die Drohung des TH, für Erstattungen nach Aufhebung des Verfahrens ist nichts als heiße Luft. Verweisen Sie auf die gängige Rechtssprechung des BGH.:

BGH, v. 12.01.2006 IX ZB 239/04 Einkommenssteuererstattungen für den Zeitraum nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens gehören nicht zu den durch die Abtretungserklärung erfassten Bezügen. Leitsätze des Gerichts: 1. Der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen wird von der Abtretungserklärung gemäß § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO nicht erfasst

...d. h. wenn die WHP mit juni 2011 begonnen hat und die Einkommensteuerrückerstattung für das Jahr 2011 im März 2012 ausbezahlt wurde, ist diese nur durch eine gerichtliche Nachtragsverteilung an den TH abzuführen....ich hoffe, ich habe das auch richtig verstanden...

@engelsfrau2007

So ist es.

Aufteilungsbescheid des FA für Jan. - Mai sollte helfen.

Ja ist sie. Die Steuerrückerstattung gehört ja nicht zum normalen "Einkommen" von dem der Gläubiger leben müsste.

Nein, wenn das Hauptverfahren bereits aufgehoben wurde, dann ist die Steuererstattung ab dem Zeitpunkt der Aufhebung nicht pfändbar. Außer wenn dein Treuhänder eine Nachtragsverteilung diesbezüglich beim Insolvenzgericht beantragt hat.

....befinde mich seit 2 jahren in der wohlverhaltensphase...mein Insolvenzverwalter sagte, dass wenn ich die Rückerstattungen nicht abführe, mir die Restschuldbefreiung versagt bleibt...

@engelsfrau2007

...dann ruf am besten bei deinem Insolvenzgericht an und lass dich mit dem zuständigen Rechtspfleger verbinden. Der kann dir auf jeden Fall helfen.

das Problem hatte ich auch . Die Rückerstattung bekomme ich erst nach 3 Jahren anteilig und im 4. Jahr wieder voll zurück erstattet. Anteilig aus dem Grund, je nach dem das Insoverfahren , schriftlich , aufgehoben wurde. Und ich mich dann in Wohlverhaltensphase befinde. Dementsprechend ist die Rückerstattung bis 3 Jahre voll pfändbar.