Was hat es mit dem Gesetz "Haare färben unter 16 - verboten" auf sich?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Tönungen, wo man nichts zusammen mischen muß, sind erlaubt, ebenso wie Farfestiger und Tonspülungen. Bei Oxydationsfarben nützt die Einwilligung der Erziehungsberechtigten überhaupt nichts, denn was verboten ist, können Eltern nicht erlauben. Ob das Gesetzt sinnhaft ist, wage ich zu bezweifeln, wie so oft bei Gesetzen, denn so lange die Drogeriemärkte Oxydationsfarben verkaufen dürfen - und da wäre es ja sehr leicht, falls es unter 16 dort auch verboten ist, wo ich mir nicht sicher bin, dass die Farbe Jemand anderes für Dich besorgt, oder Jemand mitgeht, der die Farbe dann bezahlt. Also völlig sinnlos dieses Gesetzt, denn wenn Du Deine Haare selber färbst, dann fehlt dir nicht nur die fachliche Beratung, sondern die Gefahr ist 10 mal höher, dass etwas Unschönes passieren kann.

Anna198  09.10.2013, 08:35

und noch was.....mit Allergien hat das Ganze wenig zu tun, denn man kann gegen Alles allergisch sein, so auch gegen harmlosere Dinge, die in der Natur vorkommen, nur beim Färben mit Oxydationsfarben, besteht ein erhöhtes Risiko, deshalb ist der Friseur bei allen Kunden, egal welchen Alters, bei Erstfärbungen verpflichtet einen Allergietest in der Armbeuge vorzunehmen......tut er aber meistens nicht, und ich glaube einfach, dass es zuviele verantwortungslose Friseure gibt, und das genau aus diesem Grunde ein solches Verbot erlassen wurde......was allerdings trotzdem dumm bleibt, so lange es Friseure gibt, die sich darüber hinwegsetzen, und denen noch nichtmal bewußt ist, wie verantwortungslos ein angeblicher Fachmann mit seinen Kunden umgeht......besonders dreist, bei unter 16 Jährigen, die ja im Prinzip noch Kinder sind, aber keine mehr sein wollen.

EmilyErdbeer77 
Fragesteller
 20.10.2013, 19:21
@Anna198

Oh, wow, vielen Dank!

Anna198  22.10.2013, 08:26
@EmilyErdbeer77

Gerne- auch Dir herzlichen Dank für Deine Bewertung.

Hey:) ich kann dich beruhigen, dieses gesetzt juckt niemanden. Ich hab mir mit 12 die haare braun, mit 13 knallrot und ein ganzes jahr violett gefärbt. Wirklich, meine friseurin hat mir schon oft die haare gefärbt und nie was gesagt von wegen verboten. Und kaufen darfst du es auch in der drogerie oder so. :)

PatrickLassan  08.10.2013, 14:35

dieses gesetzt juckt niemanden

Weil es schlicht nicht existiert.

Natürlich ist nichts dabei sich die Haare zu färben, es geht nur um das hohe Allergierisiko

"Es klingt wie ein Aprilscherz, ist aber tatsächlich wahr: Friseuren ist es verboten, unter 16-Jährigen die Haare zu färben. Das besagt eine Kosmetikverordnung der EU. Bei Friseuren muss deshalb jetzt vor dem Färben der Ausweis gezeigt werden. Im Zweifel kann sich der Friseur strafbar machen.

"Seit dem 1. September sind Haarfärbungen mit Oxidationsfärbemitteln, aber auch anderen Haarfarben für Jugendliche aufgrund der Kosmetik-Verordnung untersagt", erinnerte der Zentralverband des deutschen Frisörhandwerks die Salons in einem Rundschreiben.

Grund für den Jugendschutz sind die in Haarfärbemitteln enthaltenen Phenylendiamine. Die chemischen Substanzen können allergische Schocks auslösen. Ein Mädchen in England starb an einem solchen Allergieschock. Es ist möglich, dass man Färbemittel auch erst ab 16 Jahren in Drogerien kaufen kann. "

http://www.shortnews.de/id/924884/haarefaerben-ist-bei-unter-16-jaehrigen-verboten-kaum-jemand-weiss-es

Lichtpflicht  08.10.2013, 14:03

Vollkommen richtig. Habe sogar selber schonmal erlebt, wie ein Mädchen das von der Friseurin gesagt bekommen hat. Die Friseurin war nett, aber ganz bestimmt: "Nein, auch wenn deine Mama ja sagt, ich darf das leider nicht machen.". Sie hat sich dann eine Tönung machen lassen.

EmilyErdbeer77 
Fragesteller
 08.10.2013, 14:42
@Lichtpflicht

Tönungen darf man also machen lassen?

PatrickLassan  08.10.2013, 14:36

Vielleicht hättest du es mal mit einem anderen Link probieren sollen:

Dies stellt für den Friseurbetrieb kein Verbot für das Färben bei unter 16-Jährigen dar. Es verpflichtet diese jedoch, sich über die sog. Einsichtsfähigkeit der Jugendlichen in ihre Färbeentscheidung zu versichern oder das Einverständnis der Erziehungsberechtigten einzuholen. Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung.

https://www.hwk-berlin.de/beratung/recht/hinweise-tipps/haarefaerben-bei-jugentlichen.html

Das ist ein Internet-Märchen.