Frisör,Gesetz,unter 16 Haare färben?

5 Antworten

Deine Frage sind eigentlich zwei Fragen: 1. Darf ich mir beim Friseur unter 16 Jahren schon die Haare färben lassen? Und 2. Muss meine Friseurin mir die Haare kostenlos nachfärben?

Zu 1.: es ist richtig, dass Haarfarben an Jugendlichen erst mit 16 (ohne Einverständnis der Eltern) vorgenommen werden dürfen. Dazu gehört übrigens auch der Verkauf von Haarfarben für zuhause. Also wenn man dir in der Drogerie eine Haarfarbe verkauft, und das Ergebnis geht schief, riskiert der Verkäufer genauso eine Anzeige wie der Friseur, der Dir ohne Einverständnis der Eltern die Haare färbt. Mit Einverständnis ist beides problemlos möglich.

Zu 2.: Nur weil Dir die Ansätze später nicht mehr gefallen, ist das noch kein Gewährleistungsfall. Es kommt darauf an, ob die Friseurin nach dem Beratungsgespräch die richtigen Maßnahmen getroffen hat, um das besprochene Ergebnis zu erreichen.

Wie meine Freundin (Friseurin) immer sagt: wir garantieren für eine saubere, fachgerechte Arbeit, und dafür dass hinterher bei rauskommt, was vorher besprochen wurde. Was wir nicht garantieren ist, dass Dir das, was Du Dir vorher gewünscht hast, hinterher auch immer noch gefällt.

Sie färbt zwar in den meisten Fällen den Kundinnen die Haare kostenlos nach, wenn die sich mit einem Farbwunsch mal vertan haben, aber aus Kulanz und nicht weil es darauf einen Anspruch gegeben hätte 😉

Habe auxh mit 14 Jahre beim Friseur gefärbt und sie muss es machen, sonst kannst du sie wegen Körperverletzung anzeigen

Der war gut, aber der 1. April ist schon zwei Tage her...

die hat die Haare ruiniert und das ist Körperverletzung. alles was am Körper gemacht wird (alles) was einen verletzt ist Körperverletzung. Google mal

Haare gehören dazu, man kann es wirklich strafrechtlich als Körperverletzung ansehen

Du kannst sie nicht anzeigen solange du ihr nicht die chance gegeben hast ihren fehler auszubessern, wenn du ihr nicht vertraut ist das dein problem . bei sowas lacht einen der richter aus.

Sie muss es ausbessern sonst kannst du sie anzeigen

Google doch einfach

Aber sie will es doch nicht machen lassen?! :D

Mensch Leute! Nicht jede schiefgegange Frisur ist gleich eine Körperverletzung. Dazu muss das Ergebnis schon sehr entstellend sein. Z.B. Wenn bei einer Blondierung alle Haare abbrechen, oder auf dem Kopf danach kreisrunder Haarausfall entsteht.
Wenn die Haarfarbe dunkler ausfällt als vorher besprochen, mag das ärgerlich sein, aber eine Körperverletzung ist das noch lange nicht.

Eventuell lässt sich da etwas machen, wenn du das Einverständnis deiner Eltern bekommst.

Alternativ einfach zuhause färben, Dir sollte da aber jemand helfen, der etwas geschickt ist. So schwer ist das nicht. :D

Lg

Als Friseurin mit eigenem Salon muss ich sagen, dass sowas absolut kein Gewährleistungsfall ist und du hättest auf das Angebot der Friseurin eingehen sollen. Ich rate dir echt davon ab, da jetzt weiter dran herzumzufärben. Dabei kann es nur schlimmer werden.

Mein Rat: lass es doch einfach rauswachsen.

Hope that helps!

Bei den ersten beiden Friseuren würde ich keine Fuß mehr in den Salon setzen.

Der eine hat Dir die Haare gefärbt, obwohl Du erst 14  bist. Das heißt also, die müssen es wohl bitter nötig haben, wenn sie für den Umsatz gegen Gesetze verstoßen.

Der zweite hätte beinahe Recht gehabt, wenn das Thema "später nicht gefallen" ein Grund zur kostenlosen Nachbesserung wäre.  Allerdings zeigte er ja zumindest indirekt auch die Bereitschaft, Dir die Haare zu färben.

Einzig die Friseurin, die Dich auf die Altersbeschränkung hingewiesen hat, scheint mir vertrauenswürdig zu sein. Zumindest scheint sie es wenigstens nicht nötigt zu haben, ein Gesetz zu brechen, nur um mehr Umsatz zu generieren.

"Das Farbergebnis mit einer Kur zu sänftigen"?  Bist Duch sicher, dass Du das richtig verstanden hast?   Wenn Sie Dir doch aber schon das Angebot mit der Kur gemacht hat, hätte ich das angenommen.  Kaputt machen lässt sich mit einer Kur nicht wirklich etwas.

Du hälst Dich wohl zukünftig besser an die Friseurin, die Dich aus Altersgründen quasi abgewiesen hat, denn die scheint wenigstens stets mitzudenken im Beruf.   Und wenn Dich z.B. Deine Mutter in den Salon begleitet, um einer Färbung ausdrücklich zuzustimmen, dann darf Dir diese Friseurin auch vor Deinem 16. Lebensjahr die Haare färben.

Ich habe das Angebot mit der Kur angenommen, meine haare sind jetzt dunkelblond und haben einen totalen grünstich.Ich weiß echt nicht weiter und ein drittes mal dahin gehen wäre auch blöd.

@ixxija

Dass Du das Angebot mit der Kur angenommen hattest, hast Du ja nicht erwähnt  .... aber dann kann es keine reine Kur gewesen sein, denn eine Kur/Haarkur an sich ist lediglich ein Pflegeprodukt  ... und darauf bezog sich auch mein Text,  das Angebot einer Kur anzunehmen, denn .... wie schon geäußert ....  mit einer reinen Haarkur kann man nichts kaputt machen ... aber auch keine
Haarfarbe ändern.

Hierbei ist immer explizit darauf zu achten (und dazu auch die Fachkraft zu befragen), um welches Produkt es sich genau handelt und was es bewirkt, denn ... wie gesagt  .. eine Kur ist eine Kur ... und nichts anderes  .. daher kann sie auch nicht verändernd auf die Haarfarbe einwirken.

Es wäre interessant zu wissen, was die freundliche (aber scheinbar unfähige) Fachkraft da genau verwendet hat.   Den Farbkreis kennt sie scheinbar nicht mehr   ....  dabei hat sie täglich mit Farben zu tun.

Diesen Friseursalon würde ich auf jeden Fall meiden.