Was für eine Strafe bei Urkundenfälschung?

5 Antworten

§ 267
Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im
Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde
verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig

oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten

Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,

2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,

3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder

4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.

(4) Mit Freiheitsstrafe von
einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur
fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

ich500  12.08.2017, 19:46

Achtung, Fragesteller kommt aus Österreich. Da ist §223 des dortigen StGB maßgebend

AntonAntonsen  12.08.2017, 19:50

Oder, weil der Fragesteller aus Österreich kommt, die entsprechende österreichische Strafnorm:

§ 223 StGB (Österreich)

(1) Wer eine falsche Urkunde mit dem Vorsatz herstellt oder eine echte Urkunde mit dem Vorsatz verfälscht, daß sie im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht werde, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine falsche oder verfälschte Urkunde im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechtes, eines Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache gebraucht.

Du musst also strafmündig sein,aber noch sehr jung.Da kann es eine Ermahnung vor dem Richter,Sozialstunden ,wohl kaum ein Wochenendarrest,da müsstest Du schon an einen ganz harten Richter geraten,werden.

Als Erwachsener ,der nicht nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wird,könnte das eine saftige Geldstrafe einbringen.

Als Jugendlicher,wenn Du sagst,Du konntest sonst nie mit Deinen älteren Freunden ins Kino,könnte das milder bewertet werden.

In Österreich ist das Strafrecht sehr ähnlich wie in Deutschland.So kann ich Dir als Deutscher auch dazu antworten.

Was für ein Fakeausweis? Wie alt bist Du? Wozu hast Du den Ausweis eingesetzt?

das geht von einigen Sozialstunden für einen Schüler, bis zu 1 Jahr auf Bewährung für einen Erwachsenen.

Wenn der Fakeausweis für einen Betrug eingesetzt wurde, kann mit der Tat zusammen bis zu 5 Jahren Haft (im Fall gewerblicher Betrug bis zu 10 jahren) herauskommen (deutsches Recht).

Rutscherlebnis  12.08.2017, 19:45

Na nun trag mal nicht dick auf.Wenn Betrug im Spiel wäre ,würde die Urkundenfälschung kaum ins Gewicht fallen.Wenn die Polizei die Info gibt,es kann was für den Richter werden....wirds kaum um Erwachsenenstrafrecht gehen und die Schwere der Tat nicht so hoch bewertet werden.Wären gewerbsmäßig Ausweise gefälscht,um die zu verkaufen oder sich damit Leistungen gewähren zu lassen,etc.geht das sicher vor Gericht und muss nicht erwähnt werden,oder? ^^

wfwbinder  12.08.2017, 20:39
@Rutscherlebnis

Das ist das hier übliche Problem der unvollständigen Sachverhalte. Daher habe ich eben die Bandbreite on Sozialstunden bis Gefängnis aufgezeigt. Es sind die beiden Punkte des Strafrahmens.

Wie wäre es mit ein paar sachdienlichen Informationen?

> mein Fake-Ausweis

Ausweis für Donald Duck, ausgestellt vom Rat der Stadt Entenhausen?

oder Ausweis für Alois Sacher, ausgestellt von der Stadt Wien?

Das ist strafrechtlich ein himmelweiter Unterschied.

> ich komme aus Wien

Ist erstmal (außer vielleicht für eine spätere Abschiebung/Ausschaffung) egal, woher Du kommst. Relevant ist, in welchem Staat Du Dein Verbrechen begangen hast.

Nach §223 StGB (Österreich) erwartet dich eine Freiheitsstrafe bis zu einen Jahr oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen

Rutscherlebnis  13.08.2017, 11:57

Das wäre nach dem Erwachsenenstrafrecht.In Österreich gibt es aber auch ein Jugendstrafrecht.