Was passiert wenn man mit einem gefälschten Ausweis von der Polizei erwischt wird?

6 Antworten

Wenn du einen Ausweis fälschst ist das Urkundenfälschung. Ich empfehle dir ganz stark das seien zu lassen.

ja Das ist mir bewusst aber meine Frage ist ob das hart bestraft wird weil ich keine Ahnung davon habe

Das wird Urkundenfälschung sein, das kann man doch googlen...

Paragraf 267 STGB .... Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, bei schweren Fällen noch mehr. , der Versuch ist schon strafbar...

Viel Erfolg in deiner Karriere, die warten dann bis du 18 bist... ;-)

Du kriegst eine anzeige wegen urkunden fälschung,wenn die anzeigen die du hast nicht so lange her sind wird das ein bisschen schwierig weil du dann bestimmt vor gericht musst da kann man schon über geldstrafe oder sozialstunden reden aber knast glaub ich nicht.

Solltest du nicht von deinem Ladendiebstahl und deines Hausfriedensbruch gelernt haben? Hör doch lieber auf mit den Mist oder willst du ernsthaft bald in den Jugendknast kommen wenn du so weiter machst?

Urkundenfälschung ist eine ganz andere Hausnummer als ein Ladendiebstahl oder ein Hausfriedensbruch. Dafür bekommst Du garantiert einen Arrest aufgebrummt. Außerdem bist Du anscheinend Wiederholungstäter.
Was hast Du mal vor beruflich zu machen? Hat dein Anwalt dich aufgeklaärt, das Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht (auch Sozialstunden) im Erziehungsregister und im Bundestzentralregister landen? Berufe im öffentlichen Dienst oder Zulassung zu Arbeiten an sicherheitsrelevanten Einrichtungen kannst Du dann erst einmal knicken (mindestens 5 Jahre). Da die Eintragung die Zeit bis zum Ende deiner Ausbildung überdeckt, dürfte da die Wahl deiner Berufe ziemlich eingeschränkt sein. Bei Ladendiebstahl und Hausfriedensbruch ordnen die meisten Richter an, das keine Eintragung erfolgt, bei Urkundenfälschung mit der geplanten Verwendung zur Täuschung im Rechtsverkehr mit Sicherheit nicht mehr.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich will bei der Polizei arbeiten

Nein Spaß ich mach nach meiner Realschule mein abi und dann Studieren und bis dahin ist der Eintrag doch weg, wenn es überhaupt zu einem kommt, ich versuche mich nicht erwischen zu lassen

@simxy1

Du meinst auch Bundespolizisten und Zollbeamte sind blöd, oder? Was glaubst Du was für eine Fälschung du hinbekommst?

Studium? Ich wüßte nicht das Straftäter besonders positiv bei der Immatrikulation berücksichtigt werden.

Urkundenfälschung gehört übrigens zu den Straftaten, deren Eintrag im BZR mindestens 10 Jahre verbleibt. Die 5-Jahresregel gilt nur für Straftaten die mit bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu 3 Monaten Freiheitsstrafe abgeurteilt werden. Und das ist bei § 267 StGB nahezu ausgeschlossen.

Aber mach was Du für richtig hälst, mußt halt auch nur mit den Konsequenzen leben. Und das können die allerwenigsten Straftäter.