Strafe für Jugendliche bei Urkundenfälschung und Betrug.

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst davon ausgehen, daß das Verfahren gegen Dich - ggf. nach Ableistung von ein paar Sozialstunden - nach § 45 JGG eingestellt wird. Das nennt man "Ersttäterbonus" :-)

Vorbestraft bist du dadurch nicht und einen Eintrag im Führungszeugnis gibts auch nicht.

Wenn es zur Strafe kommen sollte, sind es wahrscheinliich ein paar Sozialstunden die du abarbeiten musst.

das wird dann der staatsanwalt entscheiden, das kann man jetzt nicht so beantworten

die Frage kann man nicht seriös beantworten, da hier weder (einschlägige) Vorstrafen und und und ... bekannt sind.

Urkundenfälschung bringt schon mal ein paar Sozialstunden!