Was passiert wenn man die Haft verweigern wollte?

8 Antworten

sich gegen die Polizei wehrt?

§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Und wenn man sich nicht gewaltsam wehrte? Sprich: Einfach die Tür zugelassen hatte? Und wie hoch wäre dann die Geldstrafe?

@MrDorky

Für „Tür nicht öffnen“ gibt‘s keine Strafe.

weenn man svhon mist macht nicht gegen die polizei wehren, die machen ihren job .

wenn du dich "wehren" willst nimm einen anwalt und mach das so .

aber ich würde die haft einfsch antreten ohne faxen, sonstgibt es noch ne anzeige u d wenn du pech hast noch viel mehr Stress , oder sogar noch schlimmer.

Wie die Leute schon schrieben. Die Polizei wird ihre Wege finde, den Haftbefehl durchzusetzen.

Notfalls eben mit Gewalt. In einigen Kommentaren fragtest du, was passieren würde, wenn du einfach die Tür nicht öffnen würdest. Das ist per se nicht strafbar, allerdings würde deine Tür erheblich unter dieser Entscheidung leiden.

Ob diese dann noch halbwegs human mit dem Schlüsseldienst öffnen oder dann doch mit dem 43er anklopfen ist hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wenn du dich gegen die Polizei wehrst, wird sie unmittelbaren Zwang anwenden bis dein Widerstand gebrochen ist. Das kann u.a. auch zu gebrochenen Knochen führen.

Ferner dürfte auf das nicht gezahlte Bußgeld eine Strafanzeige folgen, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Sprichtwörtlich vom Regen in die Traufe.

Wenn du mit einem Bußgeld nicht einverstanden bist, kannst du dagegen Einspruch einlegen. Dem wird stattgegeben oder er wird verworfen. Wird er verworfen kannst du dagegen auf dem Verwaltungsklageweg vorgehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Bußgeldbescheid

Rechtsmittel: Einspruch

hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, legt sie Sache zur Entscheidung dem Amtsgesricht (Strafsachen) vor

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hat man die Einspruchsfrist versäumt und wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch die Behörde nicht gewährt, kann man die gerichtliche Entscheidung beantragen

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vorliegend handelt es sich um einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid, der dann auch zu bezahlen ist

Wird er verworfen kannst du dagegen auf dem Verwaltungsklageweg vorgehen.

Ähm... Nö!

diesen aber zunächst verweigert (sprich sich gegen die Polizei wehrt)?

Zwei Sachen.

diesen aber zunächst verweigert

Man kommt nicht zum Haftantritt, dann wird ein Haftbefehl erlassen. Der wird der Polizei zugesendet. Diese schneit dann hin und wieder bei Dir zu Hause oder an der Arbeitsstelle rein und wenn man Dich antrifft, nimmt man Dich mit.

Man wird Dir dann die Gelegenheit geben, das Bußgeld zu entrichten. Tust Du es nicht, liefert man Dich bei der JVA ab, wo Du dann für die Dauer der Erzwingungshaft verbleiben wirst.

Wohl gemerkt, das Bußgeld verfällt dann nicht, man macht das Spiel auch so oft mit Dir, bis es Dir zu blöd wird, unter abgehalfterten Knackies zu hocken und Du den Senf bezahlst.

Das kann sehr freundlich und niveauvoll ablaufen, in gegenseitigem Respekt und Freundlichkeit geprägt. Hierzu ist es notwendig, dass Du freundlich und höflich bleibst, wenn Die Pozelei Deiner habhaft wird und einfach mal machst, was man Dir sagt.

Es gibt aber auch das andere Extrem:

(sprich sich gegen die Polizei wehrt)?

Naja, dann wird man Deinen Widerstand brechen, mit, im Amtsdeutsch "Unmittelbarem Zwang mittels einfacher körperlicher Gewalt, Hilfmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch", zu Deutsch, man verbiegt Dir die Gliedmaßen, fesselt Dich und schleift Dich auch gegen Deinen Widerstand in den Knast.

Das tut dir erheblich mehr weh als denen, die Dich da hinschleifen, also ist es eher ein Eigentor, sowas zu machen. Zudem kommt man so oder so nicht drum rum.

Zudem wäre das dann eine Straftat, genannt Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Das würde dann zusätzlich geahndet, zumeist mit Geldstrafe, je nach Intensität wanderst Du dafür auch in den Bau für eine Weile.

Was droht einem vor Gericht dann für eine Strafe, wenn man doch gefasst wurde und das Bußgeld im Nachhinein gezahlt wurde?

Wie gesagt, wenn man Dich antrifft, wird man Dir so oder so die Gelegenheit geben, das Bußgeld zu entrichten (incl. Verwaltungskosten).

Leistest Du jedoch Widerstand bei der Festnahme oder danach, ist es dann auch egal, ob das Bußgeld bezahlt wurde irgendwann hinterher, die Strafe ist dann dafür gleich. Du kannst nicht erst Pozelanten drangsalieren, hinterher das Bußgeld zahlen und dann passiert nichts, das geht halt so dann doch nicht.