Wohngeberbescheinigung und Urkundenfälschung was nun?

2 Antworten

Beim Wohnmeldeamt wurde mir gesagt, dass der Vermieter das unterschreiben soll.

Richtig, dein Vermieter ist in dem Falle dein Partner.

der eigentliche Vermieter ist da raus, dein Partner benötigt die Zustimmung zur Untermiete

Habe vom Vermieter jetzt eine Anzeige wegen Urkundenfälschung erhalten, weil er meinte er hat das nicht unterschrieben, obwohl der Vermieter es aber unterschrieben hat.

welcher Vermieter hat unterschrieben?

LessaLein 
Fragesteller
 10.11.2019, 13:55

Der Vermieter von den Wohnung. Mein Partner hat nix unterschrieben. Er war ja damals mit beim Amt und die Tante sagte aber das der Vermieter es unterschreiben soll, deswegen hat mein Partner es nicht unterschrieben, sondern der Vermieter

peterobm  10.11.2019, 13:58
@LessaLein

viel Spass dem Vermieter - er hat vor der Dame vom Amt unterschrieben - die kann das bestätigen.

sowas nennt sich falsche Verdächtigung und ist ebenfalls strafbar

es wurde anerkannt, damit ist das durch

Minijobopa  10.11.2019, 14:04
@LessaLein

Sag dem Vermieter dass es keine Kunst ist die Echtheit der Unterschrift zu beweisen, bzw. er beweisen muss dass sie gefälscht ist.

sucht eine Anwalt auf, wenn eure Kohle nicht reicht gibts beim Amtsgericht eine "Beratungsbescheinigung" dann kstet es euch nix

Unberührt von der Tatsache, dass der Vermieter über eine Untervermietung zu informieren ist bzw. je nach Ausgangssituation um Genehmigung gefragt werden muss ....

schlicht und ergreifend - als Untermieter erhältst Du i.d.R. eine Wohnungsgeberbescheinigung vom Hauptmieter und nicht vom Vermieter. Denn in diesem Fall ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber.

https://ratgeber.immowelt.de/a/richtig-um-und-anmelden-die-wichtigsten-fragen-zum-bundesmeldegesetz.html

Wer ist der Wohnungsgeber bei jemandem, der zur Untermiete wohnt?

In diesem Fall ist der Wohnungsgeber der Hauptmieter. Dieser muss dann auch die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.

https://www.promietrecht.de/Untermieter/Vermieterbescheinigung-fuer-Untermieter-ausstellen-Wohnsitz-anmelden-E2286.htm

Das gilt auch für einen Hauptmieter, der an Untermieter Wohnraum bzw. ein Zimmer vermietet, denn in diesem Verhältnis ist der Hauptmieter Wohnungsgeber.