Was für eine Rechtsform hat das Rathaus?

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"Als Gemeinde, politische Gemeinde oder Kommune bezeichnet man diejenigen Gebietskörperschaften, die im öffentlich-verwaltungsmäßigen Aufbau von Staaten die kleinste räumlich-administrative, also politisch-geographishe Entität darstellen." 

Die Haftung liegt also bei den Bürgern der Gemeinde, wenn nicht den Angestellten oder gewählten Vertretern (z.B. Bürgermeister) grob fahrlässiges oder gar schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann. 

Das Rathaus ist also keine Körperschaft des öffentlichen Rechts o.ä. 
Es ist das Haus der Gemeindeverwaltung.

Körperschaft des öffentlichen Rechts