Welche rechtsform hat ein Friseur?

9 Antworten

Die Rechtsform, die er selber dafür bestimmt. 

Ein Friseur wird häufig als Einzelunternehmer oder mit anderen zusammen als GbR auftreten, in Einzelfällen vielleicht auch mal eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründen. Eine AG oder KG... ist sicherlich rechtlich auch möglich. Der Verwaltungsaufwand bzw. das Gründungskapital wächst aber in einem Maß an, welches durch die Haftungserleichterung im Regelfall nicht mehr gerechtfertigt sein dürfte.

Friseure sind Handwerker und in der Regel ist ihr Betrieb eine Einzelunternehmung.

Es gibt mittlerweile auch Filialisten (analog Fielmann, Rossmann usw.), Dabei handelt es sich zumeist um Kapitalgesellschaften.

Das hängt einfach schlichtweg davon ab, welche Unternehmensform ein Friseurunternehmer für seine(n) Salon(s) wählt.

Es gibt selbst einzelne Salons, die z.B. als GmbH geführt werden, ebenso gibt es einzelne Salons, die mit zwei Teilhabern/Betreibern als GbR laufen und dann gibt es andererseits aber auch sowohl kleinere als auch größere Salon-Ketten und -Filialisten, die das als Einzelunternehmen laufen lassen.

Wie auch immer DU selbst letztendlich firmierst, solltest Du mit deinem Steuerberater besprechen.

Was ein Unternehmen macht hat nichts damit zutun was er für eine Rechtsform hat. Ein Friseur kann im Prinzip alle Rechtsformen haben (so wie jedes andere Unternehmen auch) 

Ein Frisuer als AG, na die Aktien müssen ja haarig sein, das würd ich gern mal sehen ;-) Er ist erstmal ein Unternehmen. Welche Rechtsform er schließlich annimmt ist zimlich vareabel.

Wenn du den beruf als solches meinst ist er wenn er keinen eigenen Salon hat bloß angestellter.