Was ist die Rechtsform vom Amtsgericht?

6 Antworten

Die Amtsgerichte sind Teil des jeweiligen Bundeslandes, das eine Gebietskörperschaft ist.

Wenn ein Gericht zum Beispiel etwas kauft, dann macht es das beispielsweise im Namen des Landes Niedersachsen, vertreten durch das Amtsgericht Hannover.

Amts- und die anderen Gerichte sind Instanzen der Gerichtsbarkeit (Judikative) und haben keine Rechtsform. Sie sind weder Körperschaften des öffentlichen oder privaten Rechts noch Unternehmen, Vereine, Verbände usw.

Das Amtsgericht ist die unterste Instanz, nach oben geht es dann weiter mit Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof.

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Gerichtsbehörde, rechtlich vertreten durch den Gerichtspräsidenten des Amtsgerichts oder in Einzelfällen des Präsidenten einer höheren Gerichtsbehörde, der das jeweilige Amtsgericht zugeordnet ist.

Dabei handelt es sich um eine Behörde. Diese kann wiederum aus verschiedenen "Spruchkörpern" bestehen, z.B. Strafkammer, Zivilkammer, Einzelrichter etc.)

Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).

Spricht man vom Gerichtsaufbau, bezeichnet der Begriff Gericht eine Behörde (so z. B. Amtsgericht).