Stadtverwaltung, Art des Unternehmens und Rechtsform

3 Antworten

Rathaus einer Stadt.

Die Stadtverwaltung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Stadt ist eine Gebietskörperschaft. Vertreten durch den Bürgermeister und die Stadtverwaltung.

Stadtverwaltung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts

Das stimmt nicht. Die Verwaltung ist ein (Exekutiv-)Organ der Gebietskörperschaft. Eine eigene Rechtspersönlichkeit hat die Verwaltung nicht. Sie handelt für die Stadt, Beispiel: Gemeinde Kleckersdorf, vertreten durch die Stadtverwaltung Kleinkleckersdorf - Ordnungsamt -.

Bund, Länder und Gemeinden sind Gebietskörperschaften. Und die Stadtverwaltung ist ein Organ der jeweiligen Kommune. Somit ist sie Teile einer Gebietskörperschaft.

Kein Unternehmen. Keine Rechtsform (jedenfalls keine nach BGB und co).