Was erwartet mich bei Fahren ohne Führerschein und geblitzt?

10 Antworten

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Die verschiedenen Begehungshandlungen Das Fahren ohne Fahrerlaubnis Hier ist zunächst einmal wieder die im deutschen Verkehrsrecht übliche Unterscheidung zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis zu beachten.

Wer seinen Führerschein versehentlich zu Hause vergessen hat oder ihn aus sonstigen Gründen nicht mitführt, begeht nur eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld belegt werden kann; er macht sich jedoch nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar.

Als Täter des Straftatbestandes des Fahrens ohne Fahrerlaubnis kommen der Fahrzeugführer und der Halter des geführten Fahrzeugs in Betracht.

1.Bestraft werden kann in drei Fällen das aktive Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr,wenn der Führer

■die erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat. Beispiel: jemand hat überhaupt noch niemals eine Fahrerlaubnis erworben oder ihm ist seine Fahrerlaubnis im Strafverfahren nach einer Trunkenheitsfahrt oder durch das Führerscheinbüro wegen Erreichens von 18 Punkten entzogen worden.

■der Führerschein in einem Strafverfahren vorläufig verwahrt, sichergestellt oder beschlagnahmt ist. Beispiel: nach einer Blutprobe wird der Führerschein freiwillig an die Polizei herausgegeben oder eine unfreiwillige Sicherstellung wird durch den Richter bestätigt.

■zum Zeitpunkt des Führens des Kfz ein Fahrverbot wirksam ist. Beispiel: Der Führerschein wird trotz Rechtskraft eines Bußgeldbescheides mit einem Fahrverbot wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes nicht innerhalb der eingeräumten Vier-Monats-Frist in amtliche Verwahrung gegeben; zwar besitzt der Betroffene nach wie vor noch seine gültige Fahrerlaubnis, jedoch wird das Kfz-Führen während eines laufenden Fahrverbots dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gleichgestellt.

2.Überlässt der Halter eines Kraftfahrzeugs dieses einem anderen zur Teilnahme am Verkehr, auf den einer der drei genannten Punkte zutrifft, so kann auch er gleichermaßen bestraft werden. Da sowohl vorsätzliches wie auch fahrlässiges Handeln mit Strafe bedroht ist, ist man also als Halter vor der Überlassung seines Kfz an einen anderen verpflichtet, sich im Rahmen des Zumutbaren davon zu überzeugen, dass der Führer (noch) über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt.

Dies gilt auch für Arbeitgeber, die sich zwar nicht vor jeder einzelnen Fahrt eines Kraftfahrers vom Vorhandensein der Fahrerlaubnis überzeugen müssen, jedoch zumindest in nicht zu großen Zeitabständen stichprobenartige Überprüfungen durchführen müssen.

Welche Fahrerlaubnis jeweils für ein bestimmtes Fahrzeug erforderlich ist, ergibt sich aus den Bestimmungen über die Fahrerlaubnisklassen. Wer also zwar eine gültige Fahrerlaubnis hat, jedoch nicht die für das von ihm geführte Fahrzeug nötige Klasse, macht sich strafbar.

Eine neu erworbene Fahrerlaubnis wird erst mit der Aushändigung des Führerscheins wirksam. Wer also beispielsweise die Prüfung für die Klasse B noch mit 17 Jahren erfolgreich abgelegt hat, darf bis zum 18. Geburtstag dennoch nicht mit einem Pkw fahren und danach auch erst dann, wenn ihm der Führerschein oder eine vorläufige Prüfbescheinigung ausgehändigt wurde.

Wer nur ein Kfz mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit führen darf, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar, wenn er das Fahrzeug durch technische Veränderungen schneller macht und es dann im Verkehr benutzt.

Erstverstöße von Jugendlichen, die "einmal" das Moped des Freundes benutzen, werden häufig von der Staatsanwaltschaft oder vom Jugendgericht eingestellt. Anders sieht es natürlich aus, wenn ein derartiger Verstoß nicht einmalig bleibt.

Ansonsten wird das Fahren ohne Fahrerlaubnis bei unvorbelasteten erwachsenen Tätern regelmäßig mit Geldstrafe geahndet, die bei 15 bis 30 Tagessätzen bei Ersttätern zu liegen pflegt.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist keine Regelfall für eine Führerscheinsperre (entzogen kann eine nicht vorhandene Fahrerlaubnis ja nicht werden). Aber auch von der Möglichkeit der Anordnung einer sog. isolierten Sperre wird zunächst nicht Gebrauch gemacht werden, weil ja im Gegenteil eher erreicht werden soll, dass ein auffällig gewordener Täter möglichst bald einen Führerschein erwirbt.

Werden jedoch immer wieder Verstöße festgestellt, so kann nach etlichen Wiederholungen durchaus auch mit Freiheitsstrafen reagiert werden.

Das Vergehen wird im Verkehrszentralregister mit 6 Punkten bewertet.

Es handelt sich um einen sog. A-Verstoß, was zur Verlängerung der Probezeit und zur Nachschulung führt, wenn der Verurteilte überhaupt im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, er also z. B. deshalb bestraft wurde, weil er trotz eines laufenden Fahrverbots am Verkehr teilgenommen hat.

http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/straftaten/content_02_01.html

johnnymcmuff  28.10.2011, 22:40

Sie als Halter kann schlecht angeben,das sie gefahren ist,auf dem Foto ist ja ein Mann. Also müsste ein männlicher Bekannter die Schuld auf sich nehmen und bezahlen,was aber nicht erlaubt ist.

ginatilan  28.10.2011, 22:53

wow, geile Antwort von dir, lieber @johnnymcmuff , aber was soll das kopierte denn bringen??

Nichts, richtig erkannt von dir!!

johnnymcmuff  21.11.2011, 12:45
@ginatilan

das ist ja dann Betrug. Was würde dann auf alle zukommen?

Zu dem Betrugsdelikt würde noch folgendes hinzukommen.

(Aus dem kopierten solltest Du folgendes Lesen:)

2.Überlässt der Halter eines Kraftfahrzeugs dieses einem anderen zur Teilnahme am Verkehr, auf den einer der drei genannten Punkte zutrifft, so kann auch er gleichermaßen bestraft werden.

Ne Menge Stress. Der Freund ohne Führerschein, wird auch länger auf den Führerschein verzichten müssen, darf ihn gar nicht machen und der andere wegen Betrug -

Sie bekommt als Halterin den Brief und muss nicht angeben wer das Kfz gefahren ist!

Tavarez1804 
Fragesteller
 28.10.2011, 22:37

und wenn er bzw sie einen Punkt in flensburg bekommt?

PunkExpert  28.10.2011, 22:39
@Tavarez1804

Dann ist sie verdammt billig davongekommen.

user1426  28.10.2011, 22:41
@Tavarez1804

SIE bekommt gar keinen Punkt, denn es ist ja auf dem Foto offensichtlich, dass sie nicht gefahren ist. Mann muss keine Verwandten belasten und es weiß ja keiner den Beziehungsgrad. Die Strafe wird sich auf 80-100 Euro und einen Punkt belaufen wenn es Innerorts und außerhalb der Probezeit war, vorher muss aber ermittelt werden wer gefahren ist.

Tavarez1804 
Fragesteller
 28.10.2011, 22:45
@PunkExpert

dann muss sie doch angeben wer gefahren ist oder?

ginatilan  28.10.2011, 22:50
@user1426

Mann muss keine Verwandten belasten und es weiß ja keiner den Beziehungsgrad.

wenn du aber die Aussage verweigerst werden die Beamten genau wissen wo sie suchen müssen.

auch in der Nachbarschaft wird dann nachgefragt (wenn sie wissen wollen wer der Fahrer ist)

user1426  28.10.2011, 22:57
@ginatilan

Wo sollen sie denn bitte suchen? Steht irgendwo geschrieben ob man einen Freund oder Freundin hat? Leben alle auf einem Dorf wo jeder jeden kennt und weiß wer wann welches Auto fährt? Es kommt auf den Einzelfall an, aber meistens ist das ziemlich weit hergeholt.

Crack  28.10.2011, 22:57
@ginatilan

Hey ginatilan, richtig und virueller DH!

Es gibt ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Natürlich wird dann aber dort zuerst gesucht wo es am nahe liegendsten ist, in der engsten Verwandtschaft.

ginatilan  28.10.2011, 23:11
@user1426

und weiß wer wann welches Auto fährt?

du kennst die Nachbarn nicht, auch in einer Großstadt sind sie aktiv

user1426  28.10.2011, 23:12
@Crack

Es ist nicht wie bei CSI Miami wo die Ermittler die ganze Verwandschaft und Nachbarn abklappern wegen einem Punkt und 100 Euro...

ginatilan  28.10.2011, 23:13
@Crack

Hallo lieber @Crack

Zeugnisverweigerungsrecht.

genau das Wort ist mir gerade nicht eingefallen, Mannoman, ich werde echt alt!!

ginatilan  28.10.2011, 23:15
@user1426

Es ist nicht wie bei CSI Miami wo die Ermittler die ganze Verwandschaft und Nachbarn abklappern wegen einem Punkt und 100 Euro...

diesen Einwand muss man natürlich respektieren, aber ich kenne aber auch viele andere Fälle vom verkehrsportal.de wo es anders gelaufen ist.

Wenn das mit dem "Kumpel" rauskommt sind plötzlich mindestens 2 Personen deutlich ärmer und vorbestraft. Das mit dem Betrug hasse richtig erkannt, man nennt es dann allerdings "Irreführung" und "Strafvereitelung".

Wenn sie Glück hat kommt nur ein Strafzettel, und wenn sie den sofort bezahlt schaut keiner auf das Foto.

Ansonsten bekommt er für mindestens 1 Jahr eine Führerscheinsperre und sie ist den Lappen auch für eine gute Weile los. Was sie auch verdient hat. Achja, und teuer wird's auch.

Wenn sie ihm die einverständnis zum Fahren gegeben hat ist ihr Lappen weg und er bekommt wegen zwei vergehen vom Staatsanwalt sehr großen ärger