großer bruder hat meinen roller genommen ohne einen führerschein zu besitzen?
Hey leute , also ich habe folgendes problem , ich bin halter eines rollers , habe auch einen führerschein , mein bruder hat keinen führerschein und hat sich meinen roller einfach so genommen ohne das ich es wusste , er wurde von der polizei erwischt , kriege ich auch eine strafe obwohl ich davon nichts wusste , nur weil ich halter bin ? weil ich ja keinen einfluss darauf hatte dass er den roller nimmt , wenn ich es gewusst hätte hätte ich es ihm nicht erlaubt, er ist aus der probezeit raus , musste aber seinen lappen trotzdem abgeben wegen paat dingen. was erwartet mich ?
4 Antworten
Natürlich hängst Du da mit drinnen. Wie kommt er an Schlüssel und Papiere?
- meine schlüssel sind immer aufm tresen , was kann ich dafür dass der die nimmt.
- die papiere sind immer im roller drinne
Man KÖNNTE dir daraus einen Strick drehen. Du weisst, dass dein Bruder keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge führen darf, lässt aber alles zugriffsbereit herumliegen...ein Richter könnte darin zumindest Fahrlässigkeit sehen. Ich bezweifel es aber. Ansonsten könnte gegen dich bereits wegen § 21 StVG ermittelt werden.
Musstest du denn schon einen Strafantragsentscheid bezüglich des Unbefugten Gebrauchens machen bzw. wurdest du von den Polizisten schon befragt?
ja natürlich weiß ich dass er keine fahrzeuge mehr fahren darf , aber woher hätte ich denn ahnen können dass er die schlüssel einfach nicht , das war förmlich diebstahl
Dann musst Du ja zur Polizei und den Vorgang auch so anzeigen.
Sorry verstehe ich jetzt nicht ganz. Wie er hat keinen Führerschein, er ist aus der Probezeit raus.
Heißt dass etwa, er hat einen Führerschein und ist aus der Probezeit heraus, musste aber jetzt den Führerschein wegen eines Vergehens für eine gewisse Zeit abgeben, oder wie soll ich das verstehen. Bin glaube ich im Augenblick etwas schwer von Begriff.
er hatte einen führerschein und ist auch schon aus der probezeit raus , wegen nem anderen vergehen musste er seinen lappen abgeben
Dich erwartet gar nichts, da Du ja nicht verhindern konntest, dass er den Roller nimmt...
Hättest du ihn aktiv fahren lassen und wärst hinten drauf mitgefahren, wär das was anderes...
danke für die antwort, bist du dir aber da auch ganz sicher ? hab ein wenig angst..
Warten wie die anderen ab, aber ich bin mir zu 99 % sicher...
Ich kann meinem Vorredner nicht ganz zustimmen. Es hängt davon ab, wie dein Bruder an den Schlüssel zum Fahrzeug gekommen ist. Hast Du ihm den Zugriff fahrlässig ermöglicht (Z.B. Schlüssel am Schlüsselbrett für jeden zugänglich), obwohl Du über den Umstand seiner Verkehrsordnungwidrigkeiten und Entzug der Fahrerlaubnis Bescheid wußtest, bist Du dabei mit bis zu 180 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu sechs Monaten Knast (§ 21 StVG (2) 1).
Das ist in jedem Fall ein Anruf bei einem Anwalt wert.
Dein Brüderchen allerdings hat zu 100% die Hürde von Ordnungswidrigkeiten zu den Straftaten genommen. Jetzt kann er mit einer fetten Geldstrafe oder sogar mit Knast rechnen.
Innerhalb einer Wohnung kann man (sofern der Bruder das nicht schon öfter getan hat) die Schlüssel liegen lassen.
Du bist also vollkommen unschuldig und Dich erwartet vielleicht eine Befragung aber sicher keine Strafe - wo für den auch.
Das mit den Papieren im Roller ist leichtsinnig (nicht nur im Fall Deines Bruders).
es war das erste mal das sowas passiert ist ,er ist unberechnbar und ich bin stinksauer... danke für die antwort
Innerhalb einer Wohnung kann man (sofern der Bruder das nicht schon öfter getan hat) die Schlüssel liegen lassen.
Nicht ganz korrekt. Wenn er über den Umstand des Entzuges der Fahrerlaubnis des Bruders Bescheid wußte, kann das fahrlässige herumliegen lassen von Fahrzeugschlüsseln durchaus strafrechtlich relevant nach § 21 StVG (2) 1 sein.
Halte ich für sehr hergeholt. Aus einem Entzug der Fahrerlaubnis folgert nicht ein generelles asoziales Verhalten. Und "fahrlässig herumliegen lassen" klingt zwar nett aber wie soll ich Schlüssel fahrlässig herum liegen lassen? Ein Ort für die Ablage einer Mütze, eines Schales, der eigenen Hausschlüssel innerhalb der eigenen Wohnung kann kaum fahrlässig sein. Wie geschrieben: Sofern der Bruder nicht schon vorher erkennbar sich fremde Fahrzeuge angeeignet hat.
Das mag für dich weit hergeholt klingen, ist es aber nicht, denn genau das trifft den Kern des Begriffes der Fahrlässigkeit, die notwendige Sorgfalt ausser Acht lassen. Dann nehm ich den Schlüssel und stecke ihn in die Hosentasche oder schliesse ihn in die Schreibtischschublade oder was auch immer ein.
Wenn Du weißt das deine Kinder gerne mit Feuer spielen, legst Du dein Feuerzeug doch auch nicht einfach offen irgendwo hin, wenn Du mal gerade nicht im Raum bist.
Genau - "wenn Du weißt, dass" kombiniert mit "Kinder". Bei einem Erwachsenen ohne auffälliges Vorverhalten ? Nee wirklich - den Staatsanwalt will ich sehen..
Hier gibt es aber auffälliges Verhalten, wie aus der Frage hervorgeht.
er ist aus der probezeit raus , musste aber seinen lappen trotzdem abgeben wegen paat dingen
Und hier beginnt die Spekulation. Du denkst das wäre eines und ich denke es hat keinen Bezug zu unberechtigtem Fahren.
Siehst Du, wie gut, das wir das nicht, und ich da nicht mehr, zu entscheiden haben, ich aber bei Entscheidungen des Gerichtes schon häufig genug mit beteiligt gewesen. Da gab es mitunter ähnlich gelagerte Fälle, wo der Richter ein deutliches Wort gesprochen hat. Ich kann das also ruhigen Gewissens unter Erfahrung verbuchen.