Blitzerfoto, aber ich bin es nicht!

5 Antworten

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Reden ist silber, schweigen ist gold.

Wenn Du nicht gefahrne bsit, dann gibst Du das einfach an.

"ich bin nicht die Person auf dem Foto", fertig !

Warum Du anders aussiehst und ob Du keinen Bart oder Pickel hast ist vollkommen irrelevant.

Du musst auch gar keine Angabe zu der Person auf dem Foto machen, Du bist nicht der Halter, selbst wenn Du die Person kennst, brauchst Du das auch nicht anzugeben, wenn Du nicht gefragt wirst.

Solltest Du die Person kennen, und das aber nicht zugeben wollen, dann solltest Du nicht sagen "ich kenne diese Person nicht", denn wenn das ein Verwandter oder Freund ist, läßt sich das später nachweisen, dass Du die Person kennst.

Besser ist die Antwort: "Ich kann die Person nicht er-kennen", selbst wenn die Person auf dem Foto Dir bekannt ist, musst Du die ja nicht erkennen können.

"Wie, das ist der Peter ??? Habe ich nicht erkannt, ist ungünstig getroffen" ; kann Dir keiner nachweisen, dass Du den erkannt hat.

Wenn ihr also drum rumkommen wollt, dann müßt Ihr die Fristen ausreizen, bestell Dir das Foto mal in groß (habt ihr ein anrecht drauf) und warte wieder die Friist ab, solange, bis 3 Monate nach Tatvorwurf vorbei sind.

Wurde der Fahrer nicht innerhalb 3 Monaten identifiziert, ist das verjährt.

Wenn Du nichts zu befürchten hast, kann die Polizei / Ordnungsbhörde ja auch bei Dir vorbei kommen und gucken, ob Du das bist.  Du musst einer Vorladung nicht Folge leisten.

Hallo,

in der Tat kann nur der tatsächliche Fahrer zur Verantwortung gezogen werden.

Wenn du offiziell auf den Anhörungsbogen geantwortet hast, kannst du hingehen - musst du aber nicht. Wenn man dir nicht glaubt, wird man ziemlich sicher einen Vergleich mit dem Foto machen.

Der Halter - also dein Vater - hat allerdings die Pflicht, zur Aufklärung beizutragen. Bei diesem aktuellen Verwirrspiel läuft er mittlerweile wirklich Gefahr, ein Fahrtenbuch auferlegt zu bekommen.

Wenn ihr also keine Vorgeschichte habt und das jetzige Bußgeld nicht astronomisch ist, könntet ihr es ja mal riskieren, euch weiter dumm zu stellen.

Das sehe ich anders. Wenn ihr - bzw. dein Vater - auch weiterhin keine Vorgeschichte haben wollt und das Bußgeld nicht so hoch ist und es weder um Punkte noch um Fahrverbot geht, dann würde ich einfach bezahlen und Ruhe ist.

Dafür müsste man halt ganz genau wissen, von was und wieviel wir hier rechen und schlussendlich muss das natürlich jeder für sich selbst entscheiden.

Viele Grüße

Michael


Theonlyone12re 
Fragesteller
 22.04.2017, 02:07

Leider würde dann die Strafe 1 Monat fahrVerbot , aufbauseminar und 160€ Strafe sein und wenn wir es bezahlen heißt es das ich es war und ich war es ja nicht!

19Michael69  22.04.2017, 02:17
@Theonlyone12re

Oh ja, das ist natürlich mehr als nur ein kleines Verwarnungsgeld.

Bei einem solchen Verstoß könnt ihr euch aber darauf einstellen, dass die Bußgeldbehörde alles versuchen wird, den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln, bevor es verjährt ist.

Und da wird auch kein Mensch deinem Vater glauben, dass er wirklich nicht weiß, wer denn so alles sein Fahrzeug benutzt ;-)

Gilt denn deine "Online-Antwort" auch als offizielle Antwort auf den Anhörungsbogen? Da bin ich gerade überfragt.

Wenn nicht oder wenn auch du dir nicht sicher bist, dann solltest du diesen doch noch ausgefüllt zurückschicken und einfach schreiben, dass du nicht der Fahrer warst.

Gruß Michael

Theonlyone12re 
Fragesteller
 22.04.2017, 03:04
@19Michael69

Ich gebe den Verstoß nicht zu, weil
ich zu diesem Zeitpunkt keinen Führerschein besessen habe und nicht gefahren bin, keinerlei Ähnlichkeit zu der
Person auf den Foto besitze und nicht mal ansatzweise einen Bartwuchs habe. Leider kann ich Ihnen keinerlei
Information zu der Person geben, die gefahren ist, da mir diese nicht bekannt ist. Wäre meine Antwort.

Ist die akzeptabel ?

Viele Grüße

19Michael69  22.04.2017, 03:16
@Theonlyone12re

Man muss doch glaube ich ankreuzen, ob man den Verstoß zugibt oder nicht.

Dann machst du das Kreuz bei NEIN und schreibst als Begründung einfach nur, dass du nicht gefahren bist und dass du nicht die Person auf dem Foto bist - mehr nicht.

Denn gefahren sein könntest du auch ohne gültige Fahrerlaubnis und das wäre dann sogar eine Straftat.

Du musst auch keine Angaben zur Person auf dem Foto machen. Das wäre wenn überhaupt die Sache des Halters, also deines Vaters.

Gruß Michael

Bley1914  24.04.2017, 12:38
@19Michael69

Bußgeldstelle, Behörde ist der Landkreis oder Stadt.  Verwaltungsgliederung.

Es ist nicht deine Aufgabe es zu beweisen.
Den Bart abzurasieren war eine gute Idee, die Frage ist wie gut das Bild wirklich ist um dich zu identifizieren.

Also einspruch einlegen, sag dass du nicht gefahren bist.
An sich solltest du eine Vorladung zur Polizei bekommen damit die dich identifizieren (du musst aber nicht hin).

Wenn das Bild dich nicht klar identifiziert gewinnst du den Fall vor Gericht falls es so weit kommt.
In dem Fall kann es dazu kommen dass dem FH ein Fahrtenbuch vorgeschrieben wird damit man beim nächsten mal keine Ausflüchte hat.

Geh zum ADAC und lass dir einen  guten Anwalt empfehlen wenn es hart auf hart kommt.

Theonlyone12re 
Fragesteller
 22.04.2017, 01:25

Die Person ist auch viel älter als ich auf dem Bild.

Also reicht es das ich geschrieben habe das ich da keinen Führerschein hatte und keinen Bart außerdem ist die Ähnlichkeit wirklich 0%. 

Siriusworx  22.04.2017, 01:31
@Theonlyone12re

Sowas hätte ich nicht geschrieben. Einfach dass man das fahrzeug nicht gelenkt hat und auf dem Bild nicht vorkommt. Fertig.
Wenn du es wirklich nicht bist kann dir ja nichts passieren, kein Gutachter wird dich dann erkennen.

Theonlyone12re 
Fragesteller
 22.04.2017, 01:32
@Siriusworx

Soll ich vor Ort gehen und mich zeigen ?um es aus der Welt zuschaffen?

Siriusworx  22.04.2017, 16:05
@Theonlyone12re

Ruf doch einfach an und frag nach. 
Ohne Vorladung zur Polizei bringt vielleicht nichts weil die eventuell gar nicht alle Dokumente vor Ort haben.

Beweisen muß du gar nichts. Kreuze einfach das Nein an.

Die Polizei schreibt nacheinander alle Familienmitglieder an, habe es selbst durch. Irgendwann standen die Beamten dann vor der Tür mit dem Foto und konnten keinen von uns genau darauf erkennen. Hatte sich schnell erledigt und kam auch nichts nach.

...dein Vater hat ein Auto und weiß nicht wer damit fährt.
Da wird wohl demnächst ein Fahrtenbuch führen müssen, damit er es nicht mehr vergisst.

Theonlyone12re 
Fragesteller
 22.04.2017, 02:08

Wir haben 2 Autos also auch bei beiden ?

Bley1914  24.04.2017, 12:41
@Theonlyone12re

Ja, bei allen Autos. Auch wenn die Autos umgemeldet werden. Dein Vater wird 2 Jahre  1 Fahrtenbuch führen müssen, auch bei Leihwagen.