Ohne führerschein geblitzt mit 50 kmh zu schnell

11 Antworten

Nun, für den Fall das der Umstand aufgeklärt wird, nämlich das der Kumpel keinen FS hat, würde die Sache für ihn, aber auch für Dich teuer werden. Mein Sohn hätte den FS mal abgeben sollen, hat dies nicht gemacht und bei einer erneuten Kontrolle angegeben ich wäre einverstanden das er so fährt, da wollte der Staatsanwalt mal eben € 2.500 von mir um das Verfahren einzustellen. Bekommen hat er sie nicht, soviel dazu.

Im konkreten Fall wirst Du beschuldigt als Führer und Halter.... bla bla bla.. nun legst Du dagegen Widerspruch ein, es wird die Polizei bei Dir mit dem Bild erscheinen und versuchen festzustellen ob Du der auf dem Bild bist. Steht dann fest das Du es nicht bist, wird man Dich fragen wer mit dem Auto gefahren ist, natürlich hast Du keine Ahnung, mehrere Personen nutzen das Auto gelegentlich. Man wird Dir dann ein Fahrtenbuch androhen, wenn sich das wiederholen sollte. Die ein oder andere Anfrage wird noch kommen und dann wird die Sache im Sande verlaufen wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Dumm nur wenn Dein Kumpel bei Dir ist wenn die Polizei kommt und sie wird kommen.

Dumm gelaufen für deinen Kollegen, das gibt eine saftige Strafe für ihn, Fahren ohne Führerschein, zu schnelles fahren, und für dich gibt es auch eine Strafe , weil du es als Halter zugelassen hast, ihn ohne Fahrerlaubnis mit deinem Auto fahren zu lassen, es sei denn du sagst ,er hätte es geklaut.aber wir wollen ja bei der Wahrheit bleiben, würde ich dir was anderes raten, wäre es für mich strafbar, da es eine Anstiftung zu einer Straftat wäre.

TardosMors  19.06.2014, 13:56

"Anstiftung zu einer Straftat"??? So ein Schwachsinn!

Sag einfach du bist gefahren, dann bekommst du paar Punkte.

stefan0501  19.06.2014, 13:45

Du weißt schon, dass er geblitzt wurde? Man sieht auf dem Foto wer gefahren ist. zumindest wenn von vorne geblitzt wurde.

bronkhorst  19.06.2014, 14:22
@stefan0501

Die Frage ist, wie genau da nachgeforscht wird, wenn der Beschuldigte sich nicht gegen den Tatvorwurf wehrt.

TardosMors  19.06.2014, 13:55

Warum sollte irgendjemand so dumm sein, für die Fehler andrer zu blechen????

bronkhorst  19.06.2014, 14:23
@TardosMors

Weil zu schnell fahren harmloser ist, als jemanden ohne Führerschein fahren zu lassen.

jannovalis  20.06.2014, 10:09
@bronkhorst

ich möchte ergänzen : dein freund hat dich radikal und gefährlich belogen , ihn nun auch noch zu schützen fänd ich zutiefst unangemessen ... überlege eher , ob er den titel "freund" verdient hat

Stell dir diese beiden Fragen zunächst selbst!

Bestenfalls kannst du für ne' Weile spazieren gehen...

Saftige Geldstrafe für deine Kumpel, Knast eher nicht, unser Gefängnisse sind voll genung mit Leute, die wirklich da rein gehören, möglicherweise aber einen Bewährungsstrafe, kann man nicht vorher sagen. Seine Führerschein kann er für lange Zeit vergessen, eventuell muss er zur MPU ob er überhaupt geistig in der Lage ist, am Straßenverkehr tzeil zu nehmen....

Für dich? Nichts. Es gibt in Deutschland keine Halterhaftung. Du musst dich nicht davon übverzeugen, ob dein Kumpel wirklich eine Lappen hat.

bronkhorst  19.06.2014, 14:17
Für dich? Nichts. Es gibt in Deutschland keine Halterhaftung. Du musst dich nicht davon übverzeugen, ob dein Kumpel wirklich eine Lappen hat.

Das ist sowas von falsch...

Guckst Du § 21 (2) 2 - und unter (3) 2 wird gleich noch geregelt, dass dafür auch das Fahrzeug eingezogen werden kann.

bronkhorst  19.06.2014, 14:29
@bronkhorst

StGB - das gehört noch zum §

TardosMors  20.06.2014, 13:06
@bronkhorst

$21 StGB

"§ 21 Verminderte Schuldfähigkeit"

§21 StVO

"§21 Personenbeförderung"

?????