Was darf ich mit meinem Bestand machen bei Arbeitgeberwechsel in der Versicherungsbranche?

5 Antworten

1- Maklerauftrag 2-mit der Gesellschaft muss eine Vereinbarung bestehen, sonst keine Courtage. Wenn Umdecken geplant ist Beim Umdecken unbedingt die Wettbewerbsbestimmungen beachten. Das heisst Du darfst keinerlei Unterlagen verwenden welche Dir durch die ehemalige Tätigkeit zugänglich gemacht wurden.Das wäre als Geheimnisverrat strafbar auf Antrag Hier muss man mit Hausdurchsuchung rechnen, wenn die alte Gesellschaft sich sehr ärgert. Viel Glück

Du hast die Kunden für Deinen Arbeitgeber betreut. Diese gehören in seinen Bestand. Die Kunden aktiv anzusprechen, kann mächtig Ärger bedeuten. Rein rechtlich musst Du sehen, wer von sich aus auf Dich zukommt. Praktisch gibt es Mittelwege, ohne sich ans Messer zu liefern. Allerdings solltest Du die meisten der Kunden vergessen, wenn Du keinen Stress haben willst...

Zunächst darfst Du (siehe dazu auch deinen Vertrag) regelmäßig den Bestand als Ausschließlichkeitsvertreter nicht mitnehmen. Es sei denn, hier ist erwas anderes im Vertrag vereinbart. Alsdann wird üblicherweise eine Sperrklausel im Vertrag zu finden sein. Das bedeutet, wenn Du dich - wie hier - verselbständigen willst als freier Makler, so kannst Du die für die vorherige Versicherung eingeworbene Kundschaft vergessen. Es sei denn, die kommen von sich aus auf dich zu; für diesen Fall allerdings solltest Du dir schon mal ein Schriftstück vorbereiteten, in dem Du dir ggf. solche Kontakte vom Kunden ausgehend bestätigen läßt. Sonst wird's teuer, sobald dein bisheriger Brötchengeber davon Wind bekommt.

Hallo,
ich denke Du warst bisher bei einer Gesellschft angestellt oder als HGB 84er tätig. Da gehört der Bestand der Gesellschaft! Die Gesellschaft wird Dich jagen und keine Gelegenheit auslassen Dir irgendwie eine Unterlassungsklage anzuhängen. Niemand kann Dir etwas anhaben, wenn die alten Kunden Dich direkt und persönlich anrufen und um einen Besuch bitten. Für diesen Fall beim Besuch dann auch ein entsprechendes Schriftstück, dass der Kunde aus freien Stücken und eigenem Interesse angerufen hat, unterzeichnen lassen.

Innerhalb der Gesellschaft hast du denke ich mal nur die Möglichkeit, die Kunden über den regulären Bestandsaustausch zu dir zu holen, über den Bestandausgleich der GL's. Aber ich weiß nicht, ob ein Makler über die Geschäftstellenvereinbarungen laufen oder ob sie im Direktbestand sind. Zwischen den Gesellschaften kannst du wohl nur die regulären Kündigungsfristen einhalten, eben ein Gesellschaftswechsel. Frag doch am besten mal beim Makler nach.