Buchungssatz: Wir stunden von unserem Kunden eine Rechnung?

3 Antworten

Da die "Eigenschaften" einer Forderung durch eine Stundung nicht verändert werden, ist m.E. keine Umbuchung vorzunehmen.

Über Einzelwertberichtigung wird für gewöhnlich der Teil einer Buchung, von dem nicht mehr ausgegangen wird, dass sie nicht mehr einbringbar ist. Das trifft eher bei Insolvenz als bei Stundung zu.

Zumal die gewöhnlichen Buchungen über "Einzelwertberichtigung" auch eine erfolgswirksame Buchung zur Folge haben.

evtl. mit sonstigen forderungen?

was meinst du ? versteh nur Bahnhof... was denkst du über meinen Buchungssatz?

@zitronenkuchen

du gibst mir viel zu wenig informationen um das zu verstehen, schreib ein bisschen mehr

@meepmeep1624

Das Problem dabei ist, das es aus dem Zusammenhang gerissen wird... es ist ursprünglich eine Aufgabe zur Bestimmung der Bilanzveränderungstypen (Aktivtausch, Passivtausch, Aktiv-Passiv-Mehrung/Minderung)...

und da stand nur "Wir stunden von unserem Kunden eine Rechnung", die Lösung von dem ganze war ein "Aktivtausch"; im Umkehrschluss heißt das, dass 2 Aktivkonten betroffen sein müssen

und ich frage mich nun, wie der Buchungssatz dazu aussehen müsste

@zitronenkuchen

mal angenommen wir haben dem kunden jetzt rohstoffe vertickert, dann mindert sich ja das rohstoff konto und das forderungskonto mehrt sich.

damit würde der satz Forderungen an Rohstoffe lauten

ist es zufüllig das was du meinst? er bezahlt ja trotzdem, nur zu einem anderen zeitpunkt

So wie du das sagst, würde ich das gar nicht neu buchen